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Dienstag, 16. April 2024
Editor's Choice[Update] Black Friday GmbH begehrt eine Unterlassungserklärung vom Handelsverband - Der setzt nach

Konflikt um Black Friday setzt sich fort

Hintergrund | Dominik Schebach | 02.05.2019 | | 3  
Nach der Aussendung des Handelsverbands in der vergangenen Wochen hat nun Konrad Kreid,  GF der Black Friday GmbH, zum Markenstreit rund um den Begriff Black Friday Stellung bezogen. Nach der Aussendung des Handelsverbands in der vergangenen Wochen hat nun Konrad Kreid, GF der Black Friday GmbH, zum Markenstreit rund um den Begriff Black Friday Stellung bezogen. (© Black Friday GmbH) Nach der Aussendung des Österreichischen Handelsverbandes zum Schutz der Marke „Black Friday“ in Österreich meldet sich heute, Dienstag 30. April 2019, die Black Friday GmbH zu Wort. Der Plattformanbieter will nach eigenen Angaben die Verwirrung rund um die Verwendung der Bezeichnung in Österreich gerade rücken.

„Die Verkaufsveranstaltung am vierten Freitag im November hat sich jüngst in Österreich etabliert und erwirtschaftet für den Handel Rekordumsätze“, erklärt Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH. „Wir möchten deshalb alle Händler in Österreich darüber informieren, dass die Wortmarke „Black Friday“ derzeit in Österreich nicht geschützt ist, so dass es erlaubt ist und auch immer erlaubt war, das Zeichen „Black Friday“ in Österreich ohne Lizenz zu verwenden. Es wurden auch nie Unterlizenzen für die Verwendung der Bezeichnung „Black Friday” erteilt. Auch wurden keine Abmahnungen wegen etwaiger Markenrechtsverletzungen verschickt.“

Rechtliche Situation in Deutschland

Bei der Black Friday GmbH kritisiert man, dass der Handelsverband in seiner Kommunikation hier den Eindruck erweckt hätte, dass eine Verwendung des Begriffs Black Friday ohne Lizenz bisher nicht möglich gewesen sei. Kreid verwies in diesem Zusammenhang auf die unterschiedliche rechtliche Situation in Österreich zu Deutschland. Während es in Österreich niemals eine geschützte Wortmarke „Black Friday“ gab, wurde diese Wortmarke in Deutschland bereits in 2013 angemeldet. Die aktuelle Markeninhaberin ist eine internationale Marken- und IP Holding mit Sitz in Hong Kong.

Die Black Friday GmbH hatte als Plattformanbieter u.a. von www.blackfridaysale.de hat n 2016 als exklusive Lizenznehmerin der Wortmarke die Nutzungsrechte am deutschen Markt gesichert. Das Unternehmen begründet dies mit der Rechtssicherheit für den Vertrieb in Deutschland, den man eigenen Kunden bieten wolle.

Gleichzeitig betonte Kreid, dass die Situation rund um das vom Handelsverband registrierte Logo „Black Friday © Handelsverband“ aus Sicht der Black Friday GmbH noch nicht geklärt sei. „Die Formulierung wurde fälschlicherweise von einigen Medien so aufgefasst, dass es sich dabei um die Registrierung der Wortmarke „Black Friday“ durch den Handelsverband handelt. Jedoch handelt es sich hierbei bloß um ein simples Logo“, so Kreid. Gegen die Eintragung der Markenanmeldung dieses Logos sind allerdings noch Widersprüche anhängig.

[Update]

Wie elektro.at mitgeteilt wurde, hat die Black Friday GmbH inzwischen auch eine Unterlassungsaufforderung sowie eine Aufforderung zum Widerruf in der Angelegenheit an den Handelsverband übermittelt.

[Update zum Update] Handelsverband setzt nach

Der Handelsverband dankt allerdings nicht daran, in der Konfrontation um die Wortmarke „Black Friday“ zurückzustecken. Wie die Organisation am Dienstagabend mitteilte, bleibe man bei der bisherigen Darstellung, dass man mit der ursprünglichen Aussendung für eine Klarstellung gesorgt habe, und verwies auf die Fakten. Diese seien laut Handelsverband:

  1. Von der „internationalen Marken- und IP Holding mit Sitz in Hong Kong“, der Super Union Holdings Ltd., wurde für die Wortmarke „Black Friday“ eine Schutzausdehnung für Österreich beantragt.
  2. In den dem Handelsverband vorliegenden Verträgen der Black Friday GmbH wurde den teilnehmenden Händlern in den AGB weiters das Recht zur Nutzung der deutschen Marke und des Siegels von Black Friday eingeräumt.

Diese zwei Tatsachen hätten laut Handelsverband zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei heimischen Händlern geführt, ob der Begriff „Black Friday“ zur freien Nutzung verfügbar sei oder nicht.

Man habe daher in der ursprünglichen Presseaussendung die derzeitige Rechtslage dargestellt und klargestellt – mit dem Ziel, die bestehende Verunsicherung zu beenden. Dazu beruft sich der Handelsverband auf den Beschluss des Oberlandesgericht Wien. Dieses hatte (nicht rechtskräftig) festgestellt, dass die Bezeichnung „Black Friday“ in Österreich nicht schützenswert sei.

Zur rechtlichen Situation in Deutschland merkt der Handelsverband an, dass Ende März das Deutsche Patent und Markenamt die Löschung der Marke „Black Friday“ beantragt hat. Aufgrund der eingelegten Beschwerde des Rechteinhabers, der Super Union Holdings Ltd., ist derzeit das Verfahren beim Bundespatentgericht auf Löschung der Wortmarke „Black Friday“ anhängig.

 

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Kommentare (3)

  1. Der Black Friday sollte abgeschafft werden. Denn er ruiniert komplett das gesamte Weihnachtsgeschäft seit mehr als 2 Jahren !! Ein sinnloses Unterfangen, das den Unternehmern gar nichts bringt !!

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  2. Der „Black Friday“ sollte abgeschafft werden, denn er ruiniert dem gesamten Handel das Weihnachtsgeschäft. Seit der BF so massiv beworben wird, ist im Dezember nichts mehr los in den Handelsgeschäften, Stores und Shops in ganz Österreich !!

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    1. Da bin ich völlig Ihrer Meinung!! Man sollte nicht glauben, was für eine Dynamik ein solcher Schwachsinn innerhalb kürzester Zeit bekommt und wieviele Händler hier „begeistert” mitmachen und nicht erkennen, dass sie sich ihr eigenes Grab schaufeln… Da kann man nur den Kopf schütteln…

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