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Dienstag, 23. April 2024
HV besteht auf Beibehaltung des gewohnten Testintervalls

Rückkehr zum Normalbetrieb

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 06.05.2021 | |  
Der Handelsverband fordert eine Rückkehr zum Normalbetrieb im stationären Handel und die Beibehaltung des gewohnten Testintervalls. (Bild: Petra Bork/ pixelio.de) Der Handelsverband fordert eine Rückkehr zum Normalbetrieb im stationären Handel und die Beibehaltung des gewohnten Testintervalls. (Bild: Petra Bork/ pixelio.de) Der Handel in Wien und Niederösterreich kehrt langsam zum Normalbetrieb zurück, wie der Handelsverband berichtet. In diesem Zusammenhang fordert der Verband die Beibehaltung des gewohnten Testintervalls von sieben Tagen. Alles andere wäre für den Handel mit seinen 600.000 Beschäftigten nicht administrierbar.

Wie der Handelsverband berichtet, kehren der Wiener und der Niederösterreichische Handel nach dem Ende der „Osterruhe“ Schritt für Schritt zum gewohnten Normalbetrieb zurück. „Nach insgesamt 116 verlorenen Einkaufstagen in vier Lockdowns haben die heimischen Betriebe die Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Spätestens am 19. Mai wird mit der bundesweiten Öffnung von Gastronomie und Hotellerie endlich auch der Lockdown light Geschichte sein. Dieser knabbert aktuell mit rund 250 Millionen Euro pro Woche an den Umsätzen der Händler, weil die Besucherfrequenz und die Aufenthaltsdauer stark mit dem gastronomischen Angebot in den Einkaufsstraßen und Shoppingcentern korreliert“, so Handelsverband GF Rainer Will.

HV für Beibehaltung der gewohnten Testfrequenz

Bereits am 3. Mai hat der Nationalrat eine erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten beschlossen, die erforderliche Zustimmung des Bundesrats wird voraussichtlich noch heute (Anm. 6.5.) erfolgen, wie der HV sagt. „Damit einher geht eine neue gesetzliche Regelung: Es kann per Verordnung eine Testauflage für Arbeitsorte vorgeschrieben werden, an denen wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht.

Bisher waren Testauflagen nur an Arbeitsorte mit Kundenkontakt sowie Orte, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, möglich. Künftig wären auch Arbeitsorte betroffen, an denen Bürotätigkeiten von mehreren Arbeitnehmern gleichzeitig ausgeübt und ein physischer Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem war bisher als Alternative zum Corona-Test die Möglichkeit des Tragens einer FFP2-Maske vorgesehen. Diese Wahlmöglichkeit entfällt künftig aufgrund der Virusvarianten mit noch größerem Ansteckungspotential“, so der Handelsverband.

„Die bisherige Regelung mit der Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und wöchentlichem Test hat sich im Handel in den letzten Wochen bestens bewährt, daher haben wir immer für eine Beibehaltung dieser Praxis plädiert. Wir bestehen jedenfalls auf einer Beibehaltung des gewohnten Testintervalls von 7 Tagen. Alles andere wäre für den Handel mit seinen 600.000 Beschäftigten nicht administrierbar“, stellt Rainer Will klar.

HV empfiehlt Zulassung aller gängigen Selbsttests für Beschäftigte im Handel

Überdies fehlen vor allem in ländlichen Regionen die entsprechenden Testkapazitäten. Daher empfiehlt der Handelsverband die Zulassung der vollen Bandbreite an erprobten Corona-Selbsttests wie Lollipop- und Nasenbohrer-Tests für das gesamte Personal im heimischen Handel.

„Die Selbsttests könnten direkt in den Filialen von den Mitarbeitern selbst durchgeführt werden und würden somit weit weniger zeitliche Ressourcen beanspruchen. Überdies könnten die Teststraßen dadurch massiv entlastet werden“, ist Will überzeugt.

Rückkehr zu „normalen“ Ladenöffnungszeiten überfällig

Eine weitere HV-Forderung, die auch von einem Großteil der heimischen Konsumenten unterstützt wird, ist die Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten im Handel und damit das Ausschöpfen des gewohnten Zeitrahmens von 72 Stunden pro Woche. Seit dem dritten Lockdown mussten die heimischen Geschäfte aufgrund der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ihre Türen spätestens um 19 Uhr schließen.

„Die Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten im stationären Handel ist überfällig. Sowohl die Händler als auch die Kunden wollen endlich wieder bis 21 Uhr offenhalten dürfen. Das ermöglicht allen berufstätigen Konsumenten wieder ein stressfreies Einkaufen nach der Arbeit. Überdies können dadurch die Kundenströme entzerrt werden, was aus epidemiologischer Sicht absolut sinnvoll ist. Spätestens mit der Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie am 19. Mai brauchen wir diese Lockerung“, so Rainer Will, der hierzu laut eigenen Angaben in laufenden Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium steht.

 

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