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Freitag, 29. März 2024
Kollektivvertrag

Handels-Gehälter steigen

Hintergrund | Die Redaktion | 30.11.2011 | |  Archiv

Die Mindestgehälter der rund 520.000 Beschäftigten im Handel steigen um durchschnittlich 3,6 Prozent, darauf einigten sich die Kollektivvertragspartner im österreichischen Handel, die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nach langen und schwierigen Verhandlungen heute Nacht in der vierten Runde.

 

Neben dem Gehaltsabschluss wurde auch Einigung in rahmenrechtlichen Fragen des Kollektivvertrages erreicht. Bei der Elternkarenz für das erste Kind sowie bei der Hospizkarenz werden 10 Monate angerechnet, diese Anrechnung gilt künftig auch für die Einstufung im Kollektivvertrag sowie für die Berechnung des Jubiläumsgeldes und bleibt beim Wechsel des Arbeitgebers im Handel aufrecht. Die Anrechnung für den Urlaubsanspruch und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleiben erhalten. Außerdem wird die Auszahlung des Urlaubsgeldes auf 30. Juni vorgezogen.

Mit diesem Gehaltsabschluss finden Bezieherinnen und Beziehern von Einkommen bis 1500 Euro durch einen Fixbetrag in der Höhe von 50 Euro besondere Berücksichtigung, was in einzelnen Gehaltspositionen eine Erhöhung von bis zu 3,85 Prozent bedeutet. Höhere Gehälter werden um 3,5 Prozent angehoben. Weiters wurde ein Anstieg der Lehrlingsentschädigung um 3,9 Prozent vereinbart. Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

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