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Freitag, 29. März 2024
Gewährleistung und Wandlung

VKI bestätigt Benutzungsentgelt

Hintergrund | Dominik Schebach | 16.12.2011 | | 1  Archiv

Entspricht einmal ein Gerät nicht dem Kundenwunsch, dann geht es bald um Gewährleistung und Wandlung. Allerdings ist es nach Auffassung des Bundesgremiums möglich, dem Kunden bei ordnungsgemäßer Funktion und längerer Benutzung ein Benützungsentgelt in angemessener Höhe zu verrechnen. Eine Position, die dem Bundesgremium nach einer schriftlichen Anfrage nun auch vom VKI bestätigt wurde.

Ausgelöst wurde die Anfrage an den VKI, da offensichtlich bei Beratungsgesprächen von nicht ausreichend hingewiesen wurde. „Wir haben nunmehr eine Antwort auf unser Schreiben erhalten und hat uns der VKI versichert, dass selbstverständlich gesetzeskonforme Auskünfte gegeben werden, dass jedoch im Zuge eines (möglicherweise telefonischen?) Beratungsgesprächs wahrscheinlich nicht auf ein allfälliges Benützungsentgelt eingegangen wurde“, heißt es in der Aussendung des Bundesgremiums. Und weiter: „Der VKI bestätigt aber auch unsere Rechtsansicht, dass im Falle der Rückgabe des Kaufpreises nach längerem mängelfreien Gebrauch ein angemessenes Benützungsentgelt in Rechnung gestellt werden könnte.“

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Kommentare (1)

  1. Berechnung

    Und wie berechnet sich das Benützungsentgeld? Das sollte einmal veröffentlicht und vereiheitlicht werden. Die Abschläge in % pro Monat bzw. per Jahr.

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