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Donnerstag, 25. April 2024
Arbeiterkammer

Runter mit den Strompreisen!

Stefanie Bruckbauer | 11.01.2012 | |  Archiv
Die AK fordert, dass die zuständige Regulierungsbehörde E-Control die Weitergabe der gesunkenen Ökostrombeiträge überprüft. Die AK fordert, dass die zuständige Regulierungsbehörde E-Control die Weitergabe der gesunkenen Ökostrombeiträge überprüft.

Die Ökostrombeiträge sinken und die Großhandelspreise befinden sich auf niedrigem Niveau. Nun fordert die AK einerseits  eine Überprüfung der Preise der Stromversorger und andererseits, dass Preissenkungen sofort an die Konsumenten weitergegeben werden.

Die AK verlangt von der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde eine Überprüfung der Preise der Stromversorger. „Denn Strom ist zu teuer“, sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele. „Die Großhandelspreise befinden sich seit fast 30 Monaten auf niedrigem Niveau. Und: Seit 1. Jänner 2012 bekommen die Energieversorger den Ökostrom billiger. Das müssen auch die Konsumenten spüren – die Strompreise müssen rasch sinken“, so Herzele.

„Während die Energiepreise in den letzten zehn Jahren jährlich um durchschnittlich 3,2% gestiegen sind, beträgt die Erhöhung der Nominallöhne jährlich im Durchschnitt nur 2,4%. Einkommensschwache Haushalte geben bereits über 8% ihrer monatlichen Haushaltsausgaben allein für die Energiekosten aus“, betont Herzele.

Durch die niedrigeren Ökostrombeiträge ab 1.1.2012 müssten die Energiepreise durchschnittlich um 3 bis 4% sinken. Die Energieallianz (Wien Energie, EVN und BEWAG) machte bereits einen Schritt in die richtige Richtung. Sie senkte ab Jänner ihre Energiepreise um 3,4%. „Die anderen Stromanbieter müssen ebenfalls mit den Preisen nach unten gehen“, verlangt Herzele. Denn das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sieht vor: Abgabensenkungen sind weiterzugeben. Bei den gesunkenen Ökostrombeiträgen (Verrechnungspreise) handelt es sich nach Ansicht der AK um eine Abgabensenkung, die von allen Stromversorgern in Österreich an die Konsumenten weiterzugeben ist. Bei einer Nicht-Weitergabe drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Die AK fordert, dass die zuständige Regulierungsbehörde E-Control die Weitergabe der gesunkenen Ökostrombeiträge überprüft. Darüber hinaus verlangt die AK von der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde eine Überprüfung der Preispolitik der Stromversorger, falls sich ein Verdacht von Marktmissbrauch ergeben sollte. Denn während die Strompreise auf Großhandelsebene in den letzten zweieinhalb Jahren um 12% gesunken sind, sind die Energiepreise bei den Haushalten um 6% gestiegen. Die jetzige Preissenkung der Energieallianz ist die erste Preissenkung eines Stromversorgers seit Anfang 2009.

Außerdem muss die Beweislast den Energieunternehmen auferlegt werden, wenn sie unangemessene Preise verlangen. Da muss endlich etwas passieren. Die Beweislastumkehr bei Marktmachtmissbrauch von Energieunternehmen muss im Kartellgesetz verankert werden. Dadurch könnten die Regulierungsbehörden leichter gegen Marktmachtmissbrauch vorgehen.

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