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Donnerstag, 25. April 2024
EU-Kommission

Aktionsplan soll E-Commerce verdoppeln

Hintergrund | Dominik Schebach | 12.01.2012 | |  Archiv
Mit insgesamt 16 Maßnahmen soll der Anteil des Online-Handels und der Internetwirtschaft am europäischen BIP verdoppelt werden. Mit insgesamt 16 Maßnahmen soll der Anteil des Online-Handels und der Internetwirtschaft am europäischen BIP verdoppelt werden.

Mehr Auswahl und Sicherheit für den Endverbraucher sowie zusätzliche Arbeitsplätze durch Dienstleister im Internet sind die hehren Ziele der EU-Kommission im neu vorgestellten Aktionsplan für E-Commerce. Das darin enthaltene Bündel von 16 Maßnahmen soll mithelfen, bis 2015 den Anteil des Online-Handels und der Internetwirtschaft am europäischen BIP zu verdoppeln.

Elektronischer Geschäftsverkehr und Online-Dienste verfügen über ein großes Entwicklungspotenzial und können sich in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Hinsicht positiv auswirken. Für jeden Arbeitsplatz, der in anderen Bereichen der Wirtschaft vernichtet wird, schafft die Internet-Wirtschaft 2,6 neue Stellen, während sie für die Verbraucher auch in ländlichen oder abgelegenen Gebieten eine größere Auswahl mit sich bringt“, heißt es in der Aussendung der Kommission zum gestern in Brüssel vorgestellten Aktionsplan. Womit sich auch schon wieder die Folgenabschätzung für den Offline-Handel durch die Kommission erschöpft hat.

Derzeit beträgt der gesamte Anteil des Online-Handels in der EU 3,4% am Einzelhandel, mit starken regionalen und branchenspezifischen Unterschieden. Stiege der Anteil des elektronischen Handels am Einzelhandel auf 15 % des gesamten Einzelhandels und würden die noch verbleibenden Binnenmarkthemmnisse beseitigt, könnte der Nutzen für den Verbraucher nach einer EU-Studie 204 Mrd. Euro bzw. 1,7 % des europäischen BIP erreichen. Allerdings werden die Verbraucher und Unternehmen nach Erkenntnissen der EU-Kommission durch zahlreiche Probleme vom Internet-Handel abgehalten. Dazu gehören intransparente Angebote, nicht bedarfsgerechte oder teure Zahlungsbedingungen und Lieferungen sowie Unsicherheit bezüglich der geltenden Vorschriften.

Dementsprechend soll der jetzt verabschiedete Aktionsplan den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Dienstleistungen und –Produkten erleichtern, und Probleme mit Zahlungen oder Lieferungen aus der Welt schaffen sowie den Verbraucherschutz und –Information verbessern. Erleichtert werden soll die Beilegung von Streitigkeiten und die Entfernung illegaler Inhalte (was unter anderem die Film- und Musikindustrie freuen wird). Für die Umsetzung muss die EU-Richtlinie  für den elektronischen Geschäftsverkehr nur ergänzt werden.

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