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Donnerstag, 18. April 2024
Hot!Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Krejcik hofft auf Ausnahme

Hintergrund | Dominik Schebach | 20.01.2012 | |  Archiv
Da in Österreich schon ein funktionierendes Sammelsystem existiert, hofft Wolfgang Krejcik auf eine Ausnahme für Österreich. Da in Österreich schon ein funktionierendes Sammelsystem existiert, hofft Wolfgang Krejcik auf eine Ausnahme für Österreich.

Erwartungsgemäß hat das EU-Parlament die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte beschlossen. Demnach müssen Handelsunternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm vom Konsumenten zurücknehmen, auch wenn sie dabei kein Neugerät verkaufen (0:1-Regelung). Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels hofft allerdings, dass diese neue Erweiterung der Rücknahmepflicht in Österreich nicht umgesetzt werden muss.

Anlass zur Hoffnung gibt ein Passus, den WKO und Bundesgremium in die EU-Regelung hinein reklamieren konnten. Denn für den Fall, dass ein europäisches Land bereits jetzt über eine gut funktionierende Rücknahmeorganisation für Elektroaltgeräte verfügt, muss diese neue Erweiterung der Rücknahmepflicht nicht umgesetzt werden. „Österreich befindet sich mit seinen Rücklaufquoten für Elektroaltgeräte seit Jahren im Spitzenfeld aller EU-Mitgliedsstaaten. Mit 9 kg Elektroaltgeräte pro Jahr und Einwohner sammeln wir beispielsweise ein Mehrfaches vieler anderer europäischer Länder. Wir sind daher sehr zuversichtlich und haben dazu bereits auch wichtige Signale empfangen, dass für österreichische Händler die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nicht erweitert werden wird“, so Krejcik.

Wie gesagt, die Zeichen sind sehr vielversprechend. Sollte es allerdings nicht zu dieser Ausnahmeregelung kommen, dann droht dem EFH zusätzliches Ungemach, ist Krejcik überzeugt. Denn in diesem Fall seien die Einschränkungen der Rücknahmepflicht kaum dem Endverbraucher zu vermitteln. Möglicherweise würde auch in den Endkundenmedien die Rücknahmepflicht verkürzt dargestellt, sodass der Konsument annehmen könnte, jeder Händler müsse zukünftig alles unentgeltlich zurücknehmen, auch wenn er dabei nichts verkaufe. In den Augen von Krejcik wäre dann der EFH zu einer Altstoffsammelstelle degradiert, während Versandunternehmen von der EU-Regelung extrem profitieren.

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