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Dienstag, 19. März 2024
Kostenbegrenzung bei mobilen Datendiensten

RTR: 60 Euro sind genug

Telekom | Dominik Schebach | 13.02.2012 | |  Archiv
RTR-GF Georg Serentschy hat ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Konsumenten bei mobilen Datendiensten geortet: RTR-GF Georg Serentschy hat ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Konsumenten bei mobilen Datendiensten geortet: "Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro."

Nach einem „Runden Tisch“ hat die Telekom Regulierungs-GmbH eine Kostenbegrenzungsverordnung bei mobilen Datendiensten festgelegt. Ab 1. Mai 2012 gilt daher eine Obergrenze von 60 Euro pro Monat, um ausufernde Rechnungen zu verhindern.

„Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro – mit der neuen Verordnung wird das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreiben von 60 Euro vor der Kostenfalle ‚hohe Telefonrechnung durch Downloads’ geschützt ist“, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung.

Die Verordnung wurde nach einem „Runden Tisch“, an dem die Vorstände der vier Mobilfunkbetreiber, Vertreter der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) teilnahmen, bekannt gegeben.

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