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Freitag, 19. April 2024
Stornierungen, Vertragsauflösungen und Gewährleistung sorgen für Arbeit

Schlichtungsstelle: 20% mehr Fälle im Jahr 2021

Dominik Schebach | 14.06.2022 | |  
Der Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte berichtet von einer deutlichen Zunahme an Schlichtungsfällen. Insgesamt wurden laut heute präsentiertem Jahresbericht im vergangenen Jahr 1.243 Fälle an die Schlichtungsstelle herangetragen – eine Steigerung von 20% gegenüber 2020. In 82% der Fälle waren Unternehmen bereit, sich an den grundsätzlich freiwilligen Verfahren zu beteiligen. In 83% der Fälle, wo sie dies taten, konnte eine Einigung erzielt werden.

Wie bereits im Jahr 2020 waren auch im Vorjahr wieder Meinungsverschiedenheiten rund um Stornierung oder Kündigung von Verträgen die häufigsten Gründe, warum sich Konsumenten an die Verbraucherschlichtung Austria wandten. Wohl coronabedingt standen hier Auseinandersetzungen um die Auflösung von Fitnesscenter-Verträgen im Mittelpunkt. Aber auch Streitigkeiten rund um Gewährleistung und Garantie – hier vor allem im Elektro- und Möbelfachhandel – sorgten für Arbeit bei der Schlichtungsstelle.

„Es ist erfreulich, dass unser Angebot von Jahr zu Jahr besser angenommen wird und österreichische Unternehmen trotz der schwierigen Situation der letzten Jahre meist bereit sind, an unseren freiwilligen Verfahren mitzuwirken und in Streitfällen nach außergerichtlichen Lösungen zu suchen“, erklärt Dr. Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der Verbraucherschlichtung Austria.

Die Verfahrensdauer vor der Schlichtungsstelle betrug im Schnitt 41 Tage. Der Streitwert lag in fast 82% der Fälle bei maximal 1.000 Euro. Auch 2021 war laut Schlichtungsstelle wieder zu beobachten, dass Teilnahme- und Einigungsquote schlechter werden, je höher der Streitwert ist. Die Einigungsquote bei Teilnahme des Unternehmens lag bei Streitwerten bis 100 Euro bei 90%, während bei Streitwerten über 10.000 Euro nur in 35% der Fälle eine Einigung erzielt werden konnte.

Technische Expertise

Bedarf es in einem Fall technischer Expertise, um zu einer Lösung zu finden, kann die Verbraucherschlichtung Austria dank einer Förderung des Sozialministeriums auch Sachverständige ins Verfahren einbeziehen. Dies geschieht ohne Kosten für Konsumenten und Unternehmen. Im vergangenen Jahr wurden Experten etwa bei Streitigkeiten rund um Fenstereinbauten oder bei behaupteten Mängeln bei Smartphones beigezogen. 2021 waren solche Gutachten nur in sieben Fällen gewünscht bzw. notwendig. Allerdings habe es sich gezeigt, dass die Möglichkeit der Beiziehung von Sachverständigen in jedem dieser Fälle zu einer Einigung beigetragen hat, egal ob das Gutachten für die Konsumenten- oder Unternehmensseite ausfiel.

Die Möglichkeit, Sachverständigengutachten einzuholen, besteht bei der Verbraucherschlichtung Austria auch im Jahr 2022. „Auf die juristische Expertise unserer Schlichterinnen und Schlichter sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Sachverständigeneinschätzung sollten weder Konsumenten noch Unternehmen verzichten. In 2 von 3 verbraucherrechtlichen Streitigkeiten können wir Lösungen erzielen. Gelingt dies nicht, steht der Weg zu Gericht immer noch offen“, erklärt Vereinsobmann Dr. Hermann Germ.

Den Jahresbericht der Verbraucherschlichtung Austria finden Sie hier.

 

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