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Freitag, 29. März 2024
Neue Elektroschutzverordnung

Vorschriften geändert

E-Technik | Die Redaktion | 28.02.2012 | Downloads | |  Archiv

Am 1. März tritt die neue Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) zur Regelung des Schutzes von ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch elektrischen Strom in Kraft.

Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel hat dazu eine Brancheninfo ausgeschickt, in der es heißt:

„Die bisher geltende ESV aus dem Jahr 2003 war mit Ihren Verweisen auf Normen und ÖVE-Vorschriften wenig anwenderfreundlich. Im Gegensatz dazu enthält die ESV 2012 im Verordnungstext nun alle Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen sowie die Vorschriften zum Blitzschutz. Inhaltlich gibt es gegenüber der ESV 2003 nur wenige Änderungen. Einzelne Bestimmungen werden aber an den Stand der Technik angepasst.

Wichtige Regelungen betreffen den Schutz gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Bestimmte Kontrollen (zB Funktion der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) müssen regelmäßig erfolgen. Umfassendere Prüfungen von elektrischen Anlagen durch Elektrofachkräfte sind je nach Art der Anlage in Abständen von sechs Monaten bis zehn Jahren nötig.

Die Regelungen zum Schutz vor Gefahren durch elektrischen Strom in der Bauarbeiterschutzverordnung entfallen, da die ESV 2012 auch für Baustellen bzw. Untertagebauarbeiten gilt. Schließlich erfolgt auch eine Anpassung der VEXAT-Vorschriften an die neue ESV 2012. Das betrifft speziell die Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Anforderungen an Kabel und Leitungen werden an den Stand der Technik angepasst.“

Die genauen Bestimmungen finden Sie im Verordnungstext gleich hier als pdf angehängt.

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