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Freitag, 29. März 2024
VKI - Konsumentenschutzministerium - OGH

„Gegen die guten Sitten“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 02.04.2012 | |  Archiv
Der VKI startete eine Sammelaktion, um in Vergangenheit bezahlte Entgelte für Papierrechnungen zurückzufordern. (Bild: Kai Niemeyer/pixelio.de) Der VKI startete eine Sammelaktion, um in Vergangenheit bezahlte Entgelte für Papierrechnungen zurückzufordern. (Bild: Kai Niemeyer/pixelio.de)

„Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig"  -  das hat der OGH entschieden. Anlass  für dieses Urteil war eine Verbandsklage des VKI (im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums) gegen T-Mobile. Nun wird allen „Geschädigten“ die Teilnahme an einer kostenlosen und vorerst bis April befristeten Sammelaktion zur Rückforderung angeboten.

T-Mobile hatte im Sommer 2010 seine Geschäftsbedingungen geändert und folgende Klausel eingefügt: „Ich stimme zu, dass ich meine T-Mobile Rechnung ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt erhalte. Sollte ich eine Rechnung in Papierform wünschen, kann T-Mobile einen Umweltbeitrag verrechnen.“ Unter der Überschrift „sonstige Einmalentgelte“ wurde dieser Umweltbeitrag mit Euro 1,89 (pro Papierrechnung) ausgewiesen. 

Der VKI ging daraufhin im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums dagegen mit Verbandsklagen vor und der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt: „Das Papierrechnungsentgelt (der sogenannte „Umweltbeitrag“) verstößt klar gegen gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten. Die Klausel ist für den Verbraucher gröblich benachteiligend, intransparent und überraschend. Der Kunde rechne nicht damit, dass ein Unternehmer für eine Nebenleistungspflicht ein zusätzliches Entgelt verlange. Die Papierrechnung ist vielmehr eine Bringschuld des Unternehmers, deren Kosten er allenfalls in das Gesamtentgelt einzurechnen habe. Entgegen der Behauptung von T-Mobile ist eine Papierrechnung durchaus noch üblich und vom Gesetzgeber erwünscht.“

Ein solches Entgelt sei also gesetzwidrig und nichtig. Das gelte für alle Unternehmen – insbesondere der Telekommunikationsbranche. Denn besonders in dieser Branche sei es üblich gewesen, dass die Betreiber jene Kunden, die statt einer Online-Rechnung auf eine Papierrechnung bestanden haben, mit rund zwei Euro je Rechnung zur Kasse gebeten haben. Laut OGH wurden diese Entgelte also zu Unrecht vereinbart und auch zu Unrecht kassiert.

Sammelaktion

Der VKI startete nun eine Sammelaktion, um für Kunden die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte zurückzufordern. „Die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte für Papierrechnungen sind an die Kunden zurückzuzahlen“, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir bieten den betroffenen Kunden aller Anbieter und auch sonstiger Unternehmen eine Teilnahme an einer kostenlosen Sammelaktion an.“

Über die Website www.verbraucherrecht.at kann man seine Daten zu verschiedenen Rechnungen eingeben und der VKI wird diese Rückzahlungsbegehren gegenüber den verschiedenen Anbietern gesammelt außergerichtlich geltend machen.

„Aber Achtung: Es handelt sich hier nur um besondere Entgelte für Papierrechnungen, nicht um das ebenfalls umstrittene Entgelt für Zahlscheinzahlungen. Die Berechtigung dieses Entgeltes wurde zwar ebenfalls von allen Untergerichten bestritten, der OGH hat diese Frage aber dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Man wird daher noch einige Monate zuwarten müssen, bis beim Zahlscheinentgelt Klarheit herrschen wird“, betont Kolba.

Die Aktion ist kostenlos und vorläufig mit Ende April 2012 befristet. Der VKI wird danach die Ansprüche geltend machen und auf Erfüllung drängen. Außerdem wird der VKI regelmäßig berichten, wie sich die Unternehmen verhalten, wer zahlt und wer sich weigert zu zahlen.

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