Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Dienstag, 23. April 2024
25,5 Mio Euro für Photovoltaik

PV-Förderung 2012 steht

E-Technik | Wolfgang Schalko | 05.04.2012 | Downloads | |  Archiv

Ab 23. April startet bundesländerweise die diesjährige Förderaktion für private PV-Anlagen – maximal 5 kWpeak werden finanziell unterstützt. Wie in der Vergangenheit heißt es wieder schnell sein, denn es gilt weiterhin das „first come – first served"-Prinzip. Vorsicht ist bei bestehenden Anlagen geboten, denn deren Erweiterung wird neuerdings nicht mehr gefördert.

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Anlage: Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800 Euro/kWpeak. für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000 Euro/kWpeak.

Fördervoraussetzungen:

  • Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hierzu steht das Beauftragungsformular als Download zur Verfügung.
  • Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
  • Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein (Mindestens 50% des Gesamtgebäudes müssen zu Wohnzwecken dienen).
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
  • Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.

So läuft’s

Einreichtermine (Der Einreichzeitraum läuft von 23. 4. 2012 bis 30. 6. 2012):

  • Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg: 23. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
  • Oberösterreich; Salzburg, Tirol: 24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
  • Burgenland, Steiermark, Wien: 25. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung unter Schritt 1.

Die Errichtung der Anlage muss innerhalb des Zeitraums vom 23. 4. 2012 bis 31. 3. 2013 erfolgen. Bis spätestens 30. 4. 2013 müssen die Endabrechnungsunterlagen online übermittelt werden.

Schritt 1 – Registrierung und Reihung des Förderantrags
Bei der elektronischen Eingabe werden grundlegende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundesland-Platzierung automatisch vergeben.

  • Vor- und Nachname
  • Postadresse der/des Förderwerberin/Förderwerbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
  • Sozialversicherungsnummer bzw. Ausweisnummer
  • E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftverkehr inkl. Vertragszusendung)

Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem persönlichen Login für die weitere Dateneingabe unter Schritt 2.

Schritt 2 – Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload
Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von 72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgeladen werden:

  • Bankverbindung
  • Anlagendetails (Standort, Hersteller, installierte Modulleistung, Montageart der Anlage, Gesamtinvestitionskosten)
  • das vollständig ausgefüllte Beauftragungsformular,welches von der/dem FörderwerberIn und der/dem beauftragten Professionistin/Professionisten unterzeichnet ist
  • Lichtbildausweis

Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens 72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein, verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden automatisch storniert.

Details zum Förderablauf (Förderkriterien, Förderberechnung etc.) sind unter www.pv2012.at zu finden, den Leitfaden mit allen Details, das Beauftragungsformular sowie häufige Fragen & Antworten gibt’s in den beigefügten PDF-Files.

Downloads
Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden