Achtung beim Internetverkauf nach Deutschland!!

Wie das Bundesgremium heute mitteilte, gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch eine Gesetzesänderung hinsichtlich „Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (Button-Lösung). Betroffen sind Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über entgeltliche Leistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.
Neben erhöhten Informationspflichten wird insbesondere die sogenannte „Button-Lösung“ eingeführt: Der Verbraucher muss mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die neue Vorschrift soll sicherstellen, dass Verbraucher bei Abgabe ihrer Bestellung zweifelsfrei erkennen können, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird.
Diese deutschen Bestimmungen sind auch für alle österreichischen Unternehmer relevant, die an deutsche Verbraucher liefern!
Diese neuen Bestimmungen treten mit 1. Juli 2012 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie auch bereits erfüllt werden.
Genaue Informationen zu dieser Gesetzesänderung und einer möglichen Umsetzung der „Button-Lösung“ sind dem Merkblatt „Deutschland – Button-Lösung” auf der Homepage des Bundesgremiums zu entnehmen.
Link zum deutschen Gesetzestext.
Beide PDF-Files können auch gleich nachstehend heruntergeladen werden.
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