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Mittwoch, 24. April 2024
RTR-Schlichtungsstelle

Datendienste sorgten 2011 für Negativrekord

Telekom | Dominik Schebach | 30.05.2012 | |  Archiv
Nach einem Negativjahr in der Streitschlichtungsstell erwartet sich RTR-GF Georg Serentschy für 2012 einen spürbaren Rückgang der Beschwerden. Nach einem Negativjahr in der Streitschlichtungsstell erwartet sich RTR-GF Georg Serentschy für 2012 einen spürbaren Rückgang der Beschwerden.

In ihrem Jahresbericht für 2011 meldet die RTR einen Negativrekord: Im vergangenen Jahr wurden 5.470 Streitschlichtungsverfahren in der RTR-Streitschlichtungsstelle eingebracht. Rund 42% davon betrafen mobile Datendienste. Der durchschnittliche Streitwert betrug 611 Euro.

„Mit 5.470 Streitschlichtungsverfahren, die letztes Jahr in der RTR-Schlichtungsstelle eingebracht wurden, haben wir einen neuen Negativ- Rekord seit Gründung der Regulierungsbehörde erreicht! Rund 13 % der Verfahren betrafen den Bereich Festnetztelefonie, 87 % entfielen auf Probleme im Bereich Mobilfunk. Die meisten Verfahren betrafen A1 Telekom Austria und T-Mobile“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Fakten aus dem jüngsten Streitschlichtungsbericht bekannt. „Erwartungsgemäß entfällt mit 2.317 (42 %) der größte Anteil aller eingebrachten Verfahrensgegenstände auf die Problematik ‚mobile Datendienste’. Ein Grund für diese Entwicklung ist sicherlich darin zu sehen, dass sich von 2010 auf 2011 die Anschlüsse mit Smartphonetarifen von 822.000 auf 1.793.000 mehr als verdoppelt haben.

Anhaltend hoch sei der durchschnittliche Streitwert. Der liegt, laut RTR Streitschlichtungsstelle nach Auswertung der Anträge und Verfahren bei 611 Euro. Allerdings konnten laut Serentschy in 52% der Verfahren eine Einigung zwischen Betreiber und Kunde erzielt werden. Mit der Einführung der RTR-Verordnungen zum Nutzerschutz erwartet sich Serentschy allerdings einen spürbaren Rückgang der Beschwerden zu mobilen Datendiensten: „Mit der RTR-Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV), die wir heuer erlassen haben und die seit 1. Mai 2012 in Kraft ist, sollte ‚shocking bills’ durch mobile Datendienste der Riegel vorgeschoben sein. Die Mitteilungsverordnung, die wir derzeit öffentlich konsultieren, wird die Betreiber hinkünftig verpflichten, transparenter und besser verständlich über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.“

Weitere Verordnungen, die die RTR-GmbH seit Inkrafttreten der TKGNovelle im November 2011 zum Schutz der Nutzer erlassen hat, sind die Einzelentgeltnachweisverordnung und die Nummernübertragungsverordnung. Der Streitschlichtungsbericht 2011 sowie die Verordnungen der RTRGmbH sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

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