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Mittwoch, 24. April 2024
Hot!Festplattenabgabe

„Es droht eine Belastungslawine“

Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 08.06.2012 | | 1  Archiv
Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik und René Tritscher, GF der Bundessparte Handel, sind einer Meinung: Die geplante Festplattenabgabe ist nicht geeignet, um die Ansprüche der Künstler abzugelten. Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik und René Tritscher, GF der Bundessparte Handel, sind einer Meinung: Die geplante Festplattenabgabe ist nicht geeignet, um die Ansprüche der Künstler abzugelten.

Die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten auszuweiten, lassen bei Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik schon seit längerem die Alarmglocken schrillen. Jetzt geht er zusammen mit der WKO in die Offensive, um in Politik und bei den Endkonsumenten zur Bewusstseinsbildung beizutragen. Die Botschaft ist klar: „Mit einer Festplattenabgabe droht eine Belastungslawine für die österreichischen Konsumenten und den österreichischen Fachhandel, ohne erkennbaren Mehrwert für die Konsumenten.“

Wir sind dafür, dass die Rechte der Künstler abgegolten werden. Das steht außer Frage. Eine Festplattenabgabe ist allerdings der falsche Weg“, erklärte Krejcik vor Journalisten in Wien. „Denn die Nutzergewohnheiten haben sich geändert. Die Kunden kaufen immer mehr Musik online, speichern ihre Musik in der Wolke und benötigen damit überhaupt keine Festplatte mehr.“ Sprich, die Festplattenabgabe geht ins Leere und würde die Probleme der Künstler für eine angemessene Abgeltung ihrer Werke nicht lösen.

Dafür würde allerdings eine Festplattenabgabe das Arbeitswerkzeug PC bzw externe Festplatte zusätzlich belasten. Zu Unrecht, wie Krejcik findet. Denn derzeit werden Festplatten von den Konsumenten überwiegend zum Speichern selbst erstellter Inhalte wie Fotos oder Arbeitsunterlagen verwendet. Trotzdem würden mit einer Festplattenabgabe die österreichischen Konsumenten mit 30 Mio Euro belastet. Vorausgesetzt, sie kaufen dann noch in Österreich. Denn bricht man die Belastung auf das einzelne Gerät herunter, dann ergibt sich durch die Festplattenabgabe nach den Berechnungen der WKO ein Aufschlag von 7% bis 8% für ein Standard-Notebook und rund 35% für eine externe Festplatte.

Ausländische Online-Anbieter bevorzugt

Ausländische Internetanbieter, die diese Kosten nicht tragen müssen – wie sie auch keine Elektroschrottabgabe zahlen müssen – können natürlich entsprechend günstiger anbieten. Die Befürchtung der WKO, dass im Falle einer Einführung der Festplattenabgabe die Kunden diese mit verstärkten Einkäufen übers Internet umgehen, ist damit nicht mehr von der Hand zu weisen – mit allen Konsequenzen für den österreichischen Handel und seine Angestellten.

 Die 30 Millionen Euro lösen die Problem der Künstler nicht“, erklärte deswegen auch René Tritscher, GF der Bundessparte Handel. „Der Konsument weicht aus und damit gibt es noch weniger Einnahmen für die Künstler und Verwertungsgesellschaften.“ Er fordert in diesem Zusammenhang auch sichere Rahmenbedingungen für den österreichischen Handel. Tritscher spielt dabei auf den gegenwärtigen Versuch der AustroMechana an, die Leerkassettenvergütung auf Festplatten auszuweiten. Ein Ansinnen, womit die Verwertungsgesellschaft bereits in zwei Instanzen vor Gericht gescheitert ist. Derzeit ist das Verfahren vor dem OGH anhängig und auch dort ist die WKO optimistisch, das Verfahren zu gewinnen. „Sich unter diesen Voraussetzungen bei der Politik ein Gesetz in Form der Festplattenabgabe zu bestellen, ist rechtsstaatlich ein Wahnsinn“, so Tritscher. Um die Bewusstseinsbildung weiter voranzutreiben, hat die WKO die Seite www.ja-zur-kunst.at ins Netz gestellt. 

 Hintergrund

Begründet wird die gewünschte Festplattenabgabe unter anderem mit den sinkenden Einnahmen im Bereich der Leerkassettenabgabe. Allerdings zahlt die österreichische Wirtschaft bereits jetzt mehr als 180 Mio Euro pro Jahr an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften. Die AustroMechana erhält davon 24 Mio Euro. Darüber hinaus überweisen EFH und Kabelbetreiber 6 Mio Euro jährlich an die Künstlersozialversicherung. 

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Kommentare (1)

  1. Nein zu Handysteuer, Computersteuer und Festplattenabgabe ?

    Wie sollen die Rechte der Künstler auf ihre Werke abgegolten werden?

    Stimmen Sie darüber ab, und sehen Sie, wie andere darüber denken:
    http://forum.rdoe.at/index.php?page=Thread&threadID=166

    Soll man missbräuchlich verwendete EU-Subventionen statt dessen dafür verwenden?
    Soll es Maßnahmen gegen missbräuchlichen Einsatz von EU-Subventionen geben?
    http://forum.rdoe.at/index.php?page=Thread&threadID=160

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