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Mittwoch, 24. April 2024
Reclay UFH gegen ARA

Klage stattgegeben

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 08.08.2012 | |  Archiv
Das Reclay UFH, eine Unternehmensgruppe im Bereich des Umwelt- und Entsorgungsmanagements, hat Klage gegen die ARA eingebracht und dieser wurde stattgegeben. Das Reclay UFH, eine Unternehmensgruppe im Bereich des Umwelt- und Entsorgungsmanagements, hat Klage gegen die ARA eingebracht und dieser wurde stattgegeben.

Die Reclay UFH hat beim Handelsgericht eine Klage gegen das geplante Tarifkonzept der ARA (Altstoff Recycling Austria) eingebracht. Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben, womit eine Einstweilige Verfügung gegen die geplanten ARA-Lizenztarife vorliegt. Der Vorwurf: Mit diesem Tarifkonzept würden selektiv Kunden der Mitbewerber schlechter gestellt.

Die Reclay Group ist eine Unternehmensgruppe im Bereich des Umwelt- und Entsorgungsmanagements. Mit ihren Tochterunternehmen bietet sie einen Service für Verpackungsentsorgung und –verwertung. Die Reclay Group betreut aktuell über 400 Unternehmen aus Industrie und Handel.

Christian Keri, GF der Reclay UFH, zeigt sich mit den aktuellen Entwicklungen zufrieden: „Wir begrüßen die gestrige Entscheidung des Handelsgerichts, dass unserer Klage gegen die ARA stattgegeben wurde und nun eine Einstweilige Verfügung gegen das geplante ARA-Tarifkonzept vorliegt. Damit hat das Gericht unsere Argumentation bestätigt, dass mit diesem Tarifkonzept selektiv Kunden der Mitbewerber schlechter gestellt würden.“  Walter Tanzer, Geschäftsführender Gesellschafter von Reclay UFH, ergänzt: „Die geplante ARA-Tarifstruktur verstößt sowohl gegen die Verpackungsverordnung als auch gegen das Rabattierungsverbot und stellt aus Sicht des Handelsgerichts einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar.“

1996 wurde der Markt für die Sammlung gewerblich anfallender Verpackungen geöffnet. Jetzt steht eine Novellierung bevor, denn auch der Markt für die Sammlung und Entsorgung von Haushaltsverpackungen soll liberalisiert werden. An den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wird gerade im Lebensministerium gearbeitet, der erste Begutachtungsentwurf wird für September erwartet. Christian Keri fasst zusammen: „Das geplante ARA-Tarifkonzept hätte den Wettbewerb im Markt der Verpackungsentsorgung in Österreich zum Erliegen gebracht. Kunden wären genötigt geworden, sowohl gewerbliche als auch im Haushalt anfallende Verpackungen über die ARA zu entsorgen, da sonst ein Strafzuschlag angefallen wäre. Wir sehen uns durch die Entscheidung des Handelsgerichts bestärkt, unseren Weg für fairen Wettbewerb in Österreich weiter fortzusetzen.“ Der Reclay Group sind solche Verhaltensweisen aus dem deutschen Markt angeblich bekannt: „Diese Methoden sind nichts weiter als ein verzweifelter Versuch, bröckelnde Monopolstrukturen aufrecht zu erhalten. Die Entwicklung eines  fairen Wettbewerbs im Sinne aller Kunden kann damit aber zum Glück nicht dauerhaft aufgehalten werden“, kommentiert Raffael A. Fruscio, Gesellschafter der Reclay Group.

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