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Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 04.09.2012 | |  Archiv
Seit 1. September dürfen klare 15, 25 oder 40 Watt Glühbirnen nicht mehr hergestellt bzw in die EU importiert werden. Seit 1. September dürfen klare 15, 25 oder 40 Watt Glühbirnen nicht mehr hergestellt bzw in die EU importiert werden.

Ende 2008 wurde ja das stufenweise Herstellungs- und Importverbot für Lampen geringer Energieeffizienz beschlossen. Seit 1. September 2012 gilt dies nun auch für klare Glühbirnen mit einer Wattstärke von 15, 25 oder 40 Watt. Der Verkauf von Restbeständen ist jedoch weiterhin erlaubt.

Im Dezember 2008 wurde auf EU-Ebene die Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) beschlossen. Diese enthält u.a. ein stufenweises Herstellungs- und Importverbot für Lampen geringer Energieeffizienz. Beginnend mit September 2009 wurden dann schrittweise zunächst Glühbirnen (aufgrund ihrer schlechten Energiebilanz) in der Ausführung „matt“ in allen Wattagen bzw. in der Ausführung „klar“ mit 100, 75 und 60 Watt verboten.

Am 1.September 2012 ist nun die nächste Stufe in Kraft getreten. Nun dürfen auch klare Glühbirnen mit einer Wattstärke von 15, 25 oder 40 Watt nicht mehr hergestellt oder in die EU importiert werden. Leistungsschwache Glühbirnen mit 10 Watt dürfen zunächst schon noch hergestellt oder importiert werden.

Auch Halogenlampen zum Teil betroffen

Das Ziel der EU ist es, nur noch Leuchtmittel der Energieeffizienzklassen A und B auf den Markt zu lassen. Das bedeutet, dass neben Glühbirnen in weiterer Folge auch Halogenlampen betroffen sind, da diese nach aktuellem Stand der Technik maximal die Energieeffizienzklasse C erreichen. So gibt es bereits Herstellungs- und Importverbot für Halogenlampen „klar/230 Volt“ mit 40, 60, 75, 100, 150, 200, 300 und 500 Watt und seit 1. September 2012 auch 25 Watt. Mit 1. September 2015 werden darüber hinaus auch die Herstellung und der Import von Halogenlampen „klar/12 Volt“ mit 20, 35, 50 75 und 100 Watt verboten.

Lagerabverkauf ist jedoch erlaubt

Das Bundesgremium hält ausdrücklich fest, dass lediglich die Produktion innerhalb der EU sowie der Import in die EU, verboten sind, der Verkauf von Restbeständen beziehungsweise der Lagerabverkauf von diesen Glühbirnen bzw. Halogenlampen ist jedoch weiter hin erlaubt – ebenso wie der Handel mit Glühbirnen

Speziallampen

Glühbirnen als Speziallampen, zum Beispiel stoßfeste Lampen, dürfen derzeit noch hergestellt und importiert werden, allerdings müssen diese im Verkauf mit dem Hinweis „Nicht für den Haushalt geeignet“ gekennzeichnet sein.

In Zukunft stehen folgende Alternativen zur Verfügung: Kompaktleuchtstofflampen (oder auch Energiesparlampen), Halogenstrahler sowie LED-Lampen. Und mit OLEDs zeichnet sich für die nahe Zukunft eine weitere Alternative ab. Weltweit sind sich Lichtexperten einig: LEDs und OLEDs werden die wichtigsten Leuchtmittel sein.

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