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Freitag, 29. März 2024
Neue Richtlinien

Ökostromtarifverordnung 2012/2013

E-Technik | Die Redaktion | 24.09.2012 | Downloads | |  Archiv
Die neuen Ökostromtarife für das 2. HJ sowie für 2013 sind da. Die neuen Ökostromtarife für das 2. HJ sowie für 2013 sind da.

Vor wenigen Tagen wurden die neuen  Ökostromtarife für das zweite Halbjahr 2012 sowie für 2013 veröffentlicht. Ab sofort gibt es pro Anlagenart nur noch eine Größenklasse: Gebäudeintegrierte Anlagen: 5 kWp bis 500 kWp sowie Freiflächen: 5 kWp bis 500 kWp. Die Tarife für das zweite Halbjahr 2012 sind insofern hinfällig, als dass kein Förderbudget mehr zur Verfügung steht. Die neuen Tarife für 2012 gelten ab sofort für jetzt gestellte Anträge.

Aufdachanlagen:
Tarif für das zweite Halbjahr 2012: 19,7 Cent pro kWh plus Investitionszuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kWp (entspricht einem Fördertarif von 21,96 Cent).
Tarif für 2013: 18,12 Cent pro kWh plus Investzuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kWp (entspricht einem Fördertarif von 20,20 Cent).

Anlagen auf Freiflächen:
Tarif für das zweite Halbjahr 2012: 18,43 Cent pro kWh
Tarif für 2013: 16,59 Cent pro kWh

 

Aufdachanlagen (5 kWp bis 500 kWp)
2. Halbjahr 2012                   19,7 Cent/kWh
                                         + Investitionszuschuss von 30 Prozent der                                                Investkosten (max. 200 € pro kWp)
Entspricht etwa Fördertarif     21,96 Cent/kWh

2013                                    18,12 Cent/kWh
                                        + Investitionszuschuss von 30 Prozent der                                               Investkosten (max. 200 € pro kWp)
Entspricht etwa Fördertarif     20,20 Cent/kWh


 

Anlagen auf Freiflächen (5 kWp bis 500 kWp)
2. Halbjahr 2012                   18,43 Cent/kWh
2013                                    16,59 Cent/kWh

 

Eine der Schwachstellen der neuen Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012, gegen die  massiv interveniert, aber leider nicht zum Fall gebracht wurde, ist der Ausschluss der  Freiflächenanlagen aus dem Resttopf, sowie die niedrige Dotierung im normalen Förderprogramm. Ab sofort werde nur noch Aufdachanlagen aus dem Resttopf gefördert.

Eine Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf ist die Formulierung der „geeigneten Flächen“. Zwar werden Freiflächen weiterhin nur auf geeigneten Flächen gefördert, aber die Definition der Freiflächen hat sich verbessert. Im ersten Entwurf war die Förderung von Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen noch ausgeschlossen. In der aktuellen Ökostrom-Einspeisetarifverordnung ist dieser Ausschluss nicht mehr enthalten.

Die detaillierte Ökostromtarifverordnung gibt es hier!

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