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Samstag, 20. April 2024
Reclay Österreich hat das Nachsehen

Handelsgericht gibt ARA Recht

Hintergrund | Die Redaktion | 11.10.2012 | |  Archiv
ARA-Vorstandssprecher Christoph Scharff freut sich über das Urteil. ARA-Vorstandssprecher Christoph Scharff freut sich über das Urteil.

Erfreuliche Post erhielt die Altstoff Recycling Austria 
AG letzte Woche vom Handelsgericht Wien. Die ARA hatte ihre  Kunden auf die Problematik hingewiesen, dass Reclay Österreich die Entpflichtung bestimmter im Kleingewerbe anfallender Verkaufsverpackungen nicht rechtswirksam abwickelt. Reclay Österreich sah in dieser Mitteilung der ARA eine kreditschädigende Äußerung und klagte. Das HG Wien wies den Antrag von Reclay Österreich auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die ARA ab und stellte fest, dass die ARA ihre Kunden richtig informiert hat.

ARA Vorstandssprecher Hon. Prof. Dr. Christoph Scharff zeigt sich
von dem Urteil wenig überrascht: „Wir sind stets davon ausgegangen,
dass diese Klage unseres Mitbewerbers ins Leere laufen wird. Aber es
freut uns, dass unsere Position nun durch ein unabhängiges Gericht
als korrekt bestätigt wurde. Wir hoffen, dass mit diesem Beschluss
ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs gesetzt
und die Verunsicherung unserer Kunden beendet wurde.“

Ebenfalls abgewiesen wurde letzte Woche mit Beschluss des OLG Wien
als Kartellgericht die Kartellklage von Reclay UFH und Interseroh
gegen die ursprünglich für 1. Juli 2012 geplanten ARA Tarife.

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