„Handel und Künstler müssen gemeinsame Ziele verfolgen“
"In Deutschland können wir manche Multifunktionsdrucker um bis zu 80 EUR billiger in den Verkauf bringen, weil dort die Urheberrechtsabgabe viel niedriger ist", so Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich.Die Reaktion des Handelsverbandes zur heutigen Demo und Stimmungsmache der Künstler für eine Festplatte erfolgte prompt: "Der Handelsverband unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Einnahmen der KünstlerInnen nachhaltig zu sichern. Doch muss dies auf eine faire, den Konsumenten zumutbare und wirtschaftlich vernünftige Weise geschehen. Nur so lassen sich die gemeinsamen Ziele von Händlern und Künstlern verwirklichen. In der aktuell geforderten Form und Höhe schadet die Abgabe den Interessen der KünstlerInnen und dem Wirtschaftsstandort Österreich", so der Handelsverband
Aktuell herrscht in Österreich Verwirrung. Die Austro Mechana hat
2010 eine Festplattenabgabe gefordert und unilateral entsprechende
Tarife publiziert. Die Wirtschaftskammer, der gesetzliche
Verhandlungspartner der Verwertungsgesellschaften, negiert die
Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe. Parallel läuft ein
Gerichtsverfahren zwischen einem PC-Hersteller und der Austro
Mechana, inzwischen liegt die Klage beim Obersten Gerichtshof.
Für Österreichs Handelsunternehmen bedeutet das maximale
Rechtsunsicherheit. Manche heben die vorgeschriebenen Tarife bereits ein, um für den Fall vorbereitet zu sein, dass die Austro Mechana vom OGH Recht bekommt. Andere heben die Tarife zwar nicht ein, bilden aber Rückstellungen in der Höhe der Abgaben. Dort wo der Tarif bereits auf den Verkaufspreis geschlagen wird, zeigen sich massive Umsatzrückgänge. Denn: „In Deutschland können wir manche Multifunktionsdrucker um bis zu 80 EUR billiger in den Verkauf bringen, weil dort die Urheberrechtsabgabe viel niedriger ist„, so Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich. „Die Konsumenten haben im Internet den direkten Preisvergleich. Wenn ein Produkt in Deutschland billiger ist, wird eben dort bestellt. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich, die Künstler gehen leer aus und für die Konsumenten sind die Preisunterschiede unverständlich„, so Schöfmann weiter.
Die Schlussfolgerung ist einfach: Die Urheberrechtsabgabe, wie sie
die Verwertungsgesellschaften aktuell fordern, schadet dem Handel und der Kunst. Denn der Handel macht weniger Umsatz, und die Künstler erhalten weniger Einnahmen. „Man sieht ganz klar, dass Händler und Künstler ein gemeinsames Interesse haben: nämlich das Thema Urheberrecht so zu regeln, dass der österreichische Handel weiterhin wettbewerbsfähig bleibt und seine Waren verkauft. Denn nur dann wird auch die Urheberrechtsabgabe fällig“, so Patricia Mussi,
Geschäftsführerin des Handelsverbands. „Es ist einfach unvernünftig,
die Abgabe so hoch anzusetzen, dass der Geräteverkauf verunmöglicht wird.“
Aus diesem Grund fordert der Handelsverband den Schwenk weg von
der emotionalisierten Debatte hin zu einer sachlichen,
gemeinschaftlichen Herangehensweise. „Wir wollen, dass die
österreichischen Künstler faire Abgaben erhalten. Aber dazu müssen
auch die wirtschaftliche Expertise des Handels und das
Konsumentenverhalten ernstgenommen werden“, so Thomas Schöfmann. So fordert der Handelsverband als unbedingte Grundvoraussetzung, dass die Höhe einer Speichermedienabgabe nicht mehr aufgrund der Speicherkapazität des Mediums, sondern als Prozentsatz vom Verkaufspreis definiert wird. Dies ist notwendig, weil ansonsten etwa bei billig produzierten USB-Sticks die Abgabe höher ist als der eigentliche Handelspreis. Sollte eine Einigung in diese Richtung nicht möglich sein, wäre es ebenfalls denkbar, die Abgabe nicht mehr beim Kauf von Speichermedien anzusetzen, sondern beim Erwerb urheberrechtlich relevanter Inhalte, also zum Beispiel beim Download eines Musikalbums im Internet oder beim Kauf einer DVD im Handel.
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