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Freitag, 19. April 2024
Urheberrecht und Festplattenabgabe

Künstler hoffen auf internationalen Rückenwind

Hintergrund | Dominik Schebach | 19.11.2012 | |  Archiv
Gerhard Ruiss, Initiator und Sprecher der Initiative Kunst hat Recht, hofft auf internationalen Rückenwind für die Festplattenabgabe (Foto: Kunst hat Recht). Gerhard Ruiss, Initiator und Sprecher der Initiative Kunst hat Recht, hofft auf internationalen Rückenwind für die Festplattenabgabe (Foto: Kunst hat Recht).

Die Initiative Kunst hat Recht trommelt weiter für die Festplattenabgabe und erhofft sich Rückenwind von ähnlichen Regelungen, die nun auch in anderen europäischen Staaten einführt werden. Was die Künstler verschämt verschweigen ist, dass deren Vergütungssätze zum Teil deutlich unter den von den für Österreich angepeilten Werten liegen.

Immer mehr europäische Länder passen das Urheberrecht den neuen technologischen Entwicklungen an“, heißt es triumphierend in der heutigen Aussendung der Initiative Kunst hat Recht. Demnach werden die Niederlande ab dem 1.1.2013 die Urheberrechtsabgabe auf Smartphones und Festplatten einführen. In Schweden entschied ein Schiedsgericht, dass die Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten durch das schwedische Copyright-Gesetz gedeckt sei. Auch hätten etliche Länder wie Deutschland bereits die Festplattenabgabe eingeführt, argumentierte Gerhard Riuss, Initiator von Kunst hat Recht.

Die Argument des Elektrohandels und der Arbeiterkammer lässt Ruiss nicht gelten – und führt als Beispiel Großbritannien an. „In England sind, beispielsweise, im Landesvergleich die Gerätepreise am höchsten, obwohl es dort keine Festplattenabgabe gibt. Preisdifferenzen mit dem Ausland sind nicht durch die Festplattenabgabe erklärbar.“ Eine stichprobenartige Überprüfung der Aussage bei britischen Retailern durch die Redaktion von E&W Online lässt diese Aussage allerdings zweifelhaft erscheinen. Wie auch Ruiss nicht erwähnt, dass die deutsche und niederländische Festplattenabgabe deutlich geringer ist als die von der Austro Mechana angestrebten Tarife.

Der nach Ansicht von Ruiss „ohnedies sehr geringe Betrag zwischen 12 und 15 Euro“ (ohne UST) als Festplattenabgabe sei nach Ansicht des Autors jedenfalls für Konsumentinnen und Konsumenten auch nachvollziehbar: „Denn in Österreich ist mit einer solchen Urheberrechtsabgabe auch das Recht jedes Einzelnen auf die Privatkopie unmittelbar verbunden. Ohne die Festplattenabgabe würde auch das Recht auf das Kopieren für private Zwecke nicht mehr gelten.“ – Was für den EFH nur ein Grund mehr sein kann, auf ein modernes Urheberrecht und eine im Fachhandel gangbare Vergütung zu drängen.

 

 

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