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Donnerstag, 28. März 2024
WKO: Elektronische- und Papier-Rechnung

Gleichstellung ab 1. Jänner

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 26.11.2012 | |  Archiv
Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zu einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: elektronische und Papierrechnung sind rechtlich gleichgestellt. (Foto: Michael Staudinger/ PIXELIO, www.pixelio.de) Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zu einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: elektronische und Papierrechnung sind rechtlich gleichgestellt. (Foto: Michael Staudinger/ PIXELIO, www.pixelio.de)

Ab 1. Jänner 2013 ist es soweit: Die elektronische Rechnungsstellung wird vereinfacht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen laut einer EU-Richtlinie elektronische und Papierrechnung auch in Österreich rechtlich gleichgestellt sein. Die WKO begrüßt diese Gleichstellung, denn „damit wird eine langjährige Forderung der WKÖ endlich Realität", so Herwig Höllinger, stv. Generalsekretär der WKO, erfreut.

Die entsprechende Regierungsvorlage zur Gleichstellung von elektronischer und Papierrechnung wurde am 13. November durch den Nationalrat beschlossen. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung steht die grundsätzliche Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und elektronischen Rechnungen. Österreichische Unternehmen dürfen ab 2013 also auch Rechnungen per E-Mail (sofern der Empfänger dieser Übermittlungsweise zustimmt) oder als E-Mail-Anhang, Web-Download, PDF oder Textdatei übermitteln. Bisher war die Übermittlung per E-Mail nur dann möglich, wenn die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts der elektronischen Rechnung (durch elektronische Signatur oder EDI-Verfahren) gewährleistet war.

„Die komplexen Anforderungen an E-Rechnungen hinsichtlich Signatur und Archivierung stellte vor allem kleine und mittlere Unternehmen bisher vor große Herausforderungen. Die künftigen Vereinfachungen sollen auch die weitere rasche Verbreitung der elektronischen Rechnung in Österreich ermöglichen“, erklärt Herwig Höllinger, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich.

Wie groß der Nutzen für Österreich sein könnte, wurde im Zuge einer Studie errechnet: Würden in ganz Österreich statt Papierrechnungen nur noch PDF-Rechnungen verschickt, läge der volkswirtschaftliche Nutzen bei jährlich drei Milliarden Euro. Wenn jedoch mehr als die Hälfte dieser elektronischen Rechnungen in einem Format verschickt würde, das zusätzlich die automatische Weiterverarbeitung beim Empfänger ermöglicht, stiege der Nutzen auf acht Milliarden Euro.

Info-Veranstaltung

Die WKO wird zum Thema informieren und das – da die Frist zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten sehr kurz ist – schon bald: Am 4. Dezember 2012 werden im Rahmen eines halbtägigen Kongresses („E-Rechnung 2013/2014“) in der Wirtschaftskammer Österreich (Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien) die Details zum Thema „E-Rechnung“ präsentiert. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos, weitere Informationen (und auch Anmeldung) unter: http://wko.at/e-rechnung.

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