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Donnerstag, 25. April 2024
Hot!Urteil des Kartellgerichts ist rechtkräftig

Philips: 2,9 Mio Euro Geldbuße

Hintergrund | Die Redaktion | 26.03.2013 | |  Archiv
Das Kartellgericht hat gegen Philips Austria eine Geldbuße in Millionenhöhe wegen vertikaler Preisabsprachen verhängt. (Bild: Thorben Wengert / PIXELIO, www.pixelio.de) Das Kartellgericht hat gegen Philips Austria eine Geldbuße in Millionenhöhe wegen vertikaler Preisabsprachen verhängt. (Bild: Thorben Wengert / PIXELIO, www.pixelio.de)

Das Kartellgericht hat heute, Dienstag, eine Geldbuße in der Höhe von 2,9 Millionen Euro gegen Philips Austria, Wien, wegen vertikaler Preisabsprachen mit dem Handel verhängt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) von Mitte Februar.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen Philips Austria eine
Geldbuße wegen vertikaler Absprachen im Zeitraum von 2009 bis 2012 in der Höhe von 2,9 Millionen Euro durch das Kartellgericht (29 Kt 26/13 vom 26.03.2013) erwirkt. Die wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Philips Austria und dem Fachhandel betrafen die Einflussnahme auf die Endverkaufspreise bestimmter Elektronikprodukte von Händlern („Preispflegesystem“) und dauerten bis Mitte 2012 an, so das Fazit.

Bei den betroffenen Produktgruppen handelte es sich beispielsweise um
„Consumer Lifestyle“, wie Küchengeräte oder Körperpflegeapparate.

Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung
des Kartellgerichts ist daher rechtskräftig.

Ermittlungen der BWB

Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Beschwerden von
Online-Händlern. Im Herbst 2012 führte die BWB eine Hausdurchsuchung bei Philips Austria durch. Im Jänner 2013 kam es zu einer erneuten Hausdurchsuchung – bei einem Handelsunternehmen (MediaMarkt). In diesem Verfahren wird weiter ermittelt.

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