Rechtlicher Etappensieg für T-Mobile
Das Verfahren zur Frequenzaufteilung durch die TKK nach der Übernahme von Orange durch 3 soll nun vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Das teilte T-Mobile im Unternehmensblog mit. Der Betreiber sieht sich damit in seiner Position bestätigt, dass die Übernahme der Orange-Frequenzen durch 3 einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil darstellt.
Sollte der EuGH den TKK-Bescheid zur Frequenzverteilung rund um die Orange-Übernahme aufheben, dann kann das weitreichende Folgen haben. Für 3 könnte eine Neuverteilung der Frequenzen die Synergie-Effekte aus der Übernahme merklich schmälern. Aber auch die für Herbst geplante LTE-Auktion könnte sich damit verschieben. Denn dann müsste wohl zuerst das Verfahren zur Frequenzvergabe rund um die Orange-Übernahme neu aufgerollt werden.
Die Entscheidung, das Verfahren an den EuGH abzugeben, traf der österreichische Verwaltungsgerichtshof. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die Richter des EuGH anzurufen, bestätigt uns darin, dass wir im Verfahren zur Frequenzneuvergabe durch die TKK benachteiligt wurden und es zu einem neuen Verfahren kommen muss“, kommentierte T-Mobile CEO Andreas Bierwirth die Bekanntgabe des VwGH-Beschlusses.
Im Zuge der Übernahme von Orange durch 3 wurden dem Betreiber auch der Großteil der Frequenzen übernommen. Ein Paket im 2,1 GHz-Bereich wurde an A1 verkauft. Diese Neuverteilung wurde von der Telekom Control Kommission im Dezember 2012 festgelegt. In dem Verfahren hatte T-Mobile keine Parteienstellung inne. Deswegen hat sich T-Mobilan den VwGH gewandt, der den Fall wiederum an den EuGH weiterreicht und um eine beschleunigtes Verfahren gebeten hat. Kommt es zu keinem Eilverfahren, dann könnte eine Entscheidung des EuGH sehr lange auf sich warten lassen. In dem für UMTS gewidmeten Bereich 2,1 GHz hat 3 derzeit fünf Frequenz-Pakete, A1 vier, T-Mobile drei.
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