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Freitag, 19. April 2024
Besserer Verbraucherschutz

RTR: Rückgang bei Streitschlichtungs– Verfahren

Telekom | Dominik Schebach | 23.05.2013 | |  Archiv
RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy führt den Rückgang der Schlichtungsfälle auf die schnellere Reaktionsfähigkeit des REgulators zurück. RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy führt den Rückgang der Schlichtungsfälle auf die schnellere Reaktionsfähigkeit des REgulators zurück.

Der verbesserter Verbraucherschutz bei Telekommunikationsrechnungen hat der Schlichtungsstelle der RTR eine deutliche Arbeitserleichterung gebracht. Nach 5.470 Verfahren im Jahr 2011, wurden 2012 nur noch 4.370 Verfahren registriert.

„Aufgrund einer Gesetzesnovelle im November 2011 wurden wir ermächtigt, Verordnungen zu erlassen und dort einzugreifen, wo es Defizite für Verbraucher gab“, führt RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy  aus. Durch die am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Kostenbeschränkungsverordnung, die bei der Nutzung von mobilen Datendiensten ein Kostenlimit von 60 Euro an Überschreitungsentgelten vorsieht, hätte beispielsweise die Anzahl der  Verfahren zu mobilen Datendiensten im Jahr 2012 halbiert.

85 % der Schlichtungsfälle betreffen Mobilfunk

Der überwiegende Anteil der Schlichtungsfälle betrifft Mobilfunkbetreiber. So entfielen 3.774 von 4.370 der im Berichtsjahr eingebrachten Verfahren auf Probleme mit Mobilfunkbetreibern. Die Spitzenreiter sind mit 1.587 Verfahren A1 mobil und mit 1.380 Verfahren T-Mobile. Mit nur 237 Verfahren sei nach Ansicht der RTR Orange positiv hervorzuheben.

Kostenfalle: Contentdienste

Geht die Anzahl der Verfahren insgesamt auch zurück, so tun sich doch immer wieder neue Fronten auf. In diesem Fall sind es Contentdienste, die über die Benutzer-Oberfläche des Smartphones oder Computers an den Benutzer adressiert werden.

„Als neuer Schwerpunkt bei den Verfahren kristallisierte sich im letzten Jahr der Bereich Contentdienste heraus. Gab es 2011 nur 57 Verfahren zu dieser Thematik, stiegen sie 2012 auf 518 Verfahren an“, macht Serentschy auf die jüngste, besorgniserregende Entwicklung in der Schlichtungstätigkeit aufmerksam. „Die Geschäftsanbahnung ist bei diesen Diensten nicht immer sauber. Gelockt wird vielfach mit Gewinnversprechen und Gratisspielen. Das Resultat sind kleinere oder größere Fixbeträge auf den monatlichen Telefonrechnungen“, beschreibt Serentschy das Wesen der Contentdienste. Er rät in diesem Zusammenhang zu einer genauen Kontrolle der Telefonrechnung und gegebenenfalls einen Rechnungseinspruch zu machen.

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