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Freitag, 19. April 2024
Wirtschaftsministerium beschließt

Maßnahmenpaket zur Hochwasserhilfe für Betriebe

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 11.06.2013 | |  Archiv
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner setzt sich für vom Hochwasser betroffene Betriebe ein. (Foto: Bundesheer) Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner setzt sich für vom Hochwasser betroffene Betriebe ein. (Foto: Bundesheer)

Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner wurde ein neues Maßnahmenpaket zur Hochwasserhilfe für Betriebe beschlossen: „Damit können wir die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen mit zinsfreien ERP-Krediten und gebührenfreien Haftungen und Garantien unterstützen. Unser Angebot ermöglicht die rasche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und die Fortführung des Betriebs", erläutert Mitterlehner.

So wie beim Hochwasser 2002 ist geplant, unter Einbindung der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ein Kreditvolumen von bis zu 400 Millionen Euro aus dem ERP-Fonds zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Kredite sind zinsenfrei für ein Volumen von bis zu 100% der für den ERP-Fonds relevanten Schadenssumme und werden mit einer Laufzeit von sechs Jahren angeboten. Die tilgungsfreie Zeit wird im Vergleich zu herkömmlichen ERP-Krediten von zwei auf drei Jahre erhöht. Die Kredite starten ab 10.000 Euro (ERP-Kleinkredite) und gehen bis zu einer Kreditobergrenze von 7,5 Millionen Euro. Es wird kein Zuzählungsentgelt verrechnet. Das vergebene ERP-Kreditvolumen belastet das Bundesbudget nicht, weil diese Kredite aus den Rückflüssen eines Sondertopfes vergeben werden, der Österreich von den USA seinerzeit im Rahmen des Marshall-Planes zur Verfügung gestellt wurde.

Berechnungsgrundlage für die ERP-Hilfe ist die von den Schadenskommissionen der Länder bzw. des Katastrophenfonds festgestellte Schadenssumme abzüglich der Mittel aus dem Katastrophenfonds sowie von Versicherungsleistungen („Restschaden“).

Gefördert werden können betriebliche Investitionen, Warenlager und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten). Nicht förderbar sind Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen. Die Abwicklung erfolgt über die ERP-Treuhandbanken bzw. bei Ansuchen aus dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Als zweite Maßnahme des Pakets wird das Garantieinstrumentarium der Förderbank Austria Wirtschaftsservice und der ÖHT mit Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt. „Dabei entfallen für den Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusbetrieb die Bearbeitungsgebühren und Garantieentgelte„, betont Mitterlehner.

Weitere Infos zu diesen Unterstützungsmaßnahmen gibt es bei der aws unter der Förder-Hotline 01 501 75-100 sowie bei der ÖHT unter der Nummer 01 515 30 22.

Direkthilfe für Familien

Zusätzlich zur Hochwasser-Unterstützung für die Wirtschaft hat das Familienministerium schon in der Vorwoche einen Fonds für den Familienhärteausgleich eingerichtet. „Damit wollen wir unverschuldet in Not geratene Familien möglichst rasch und unbürokratisch unterstützen„, betont Mitterlehner. Nach einem verkürzten Prüfverfahren stehen bis zu 2.000 Euro als Ersthilfe für Hochwasser-Betroffene zur Verfügung. Je nach Schadenausausmaß sind auch höhere Unterstützungen möglich, wobei dafür eine vertiefende Prüfung nötig ist und Hilfeleistungen von anderen Stellen berücksichtigt werden müssen.

So geht’s

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe, wobei Schäden an Ferienhäusern oder Ferienwohnungen nicht unterstützt werden können.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen gibt es auf der Homepage des Familienministeriums (www.bmwfj.gv.at) und beim Bürgerservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/240258 sowie via E-Mail unter service@bmwfj.gv.at. Antragsformulare stehen auf der Homepage www.bmwfj.gv.at zum Download zur Verfügung.

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