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Donnerstag, 25. April 2024
Amtsgericht Coburg bestätigt

Loewe darf unter den Schutzschirm

Hintergrund | Andreas Rockenbauer | 16.07.2013 | |  Archiv

Innerhalb weniger Stunden wurde dem Ersuchen von Loewe nach Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des Schutzschirmverfahrens vom Amtsgericht Coburg stattgegeben. Jetzt ist der Weg frei für allfällige Investoren.

Noch am Abend veröffentlichte die Abteilung „Investor Relations” von Loewe folgende Ad-hoc-Meldung:

„Das Amtsgericht Coburg hat den heutigen Anträgen der Loewe AG und der Loewe Opta GmbH zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des Schutzschirmverfahrens zugestimmt. Als vorläufige Sachwalter für die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH wurden die Restrukturierungsexperten Dr. Siegfried Beck (Loewe AG) und Joachim Exner (Loewe Opta GmbH) von der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR, Nürnberg, berufen.



Loewe wird weiterhin vom bestehenden Vorstand geführt und kann zur Sanierung des Unternehmens die Möglichkeiten des neuen Schutzschirmverfahrens nutzen. Der Geschäftsbetrieb am Standort Kronach wird uneingeschränkt fortgeführt. Es ist das Ziel des Vorstands, Loewe gemeinsam mit strategischen Partnern und Investoren neu auszurichten. Dabei steht insbesondere die bereits begonnene Überarbeitung der Wertschöpfungs- und Positionierungsstrategie im Mittelpunkt der Aktivitäten.”

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