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Samstag, 20. April 2024
Hot!Wegen Abgabenhinterziehung vor Gericht

Glimpfliches Urteil für Elektrohändler Schuler

Hintergrund | Die Redaktion | 12.08.2013 | |  Archiv
Justizia drückte ein Auge zu: Die Angeklagten kamen knapp ohne Freiheitsstrafe davon. Das Finanzamt legte allerdings Berufung ein. (Foto: Dieter Schütz  / pixelio.de) Justizia drückte ein Auge zu: Die Angeklagten kamen knapp ohne Freiheitsstrafe davon. Das Finanzamt legte allerdings Berufung ein. (Foto: Dieter Schütz / pixelio.de)

Relativ glimpfliches Urteil beim Steuerbetrugs-Prozess gegen den Tiroler Elektrohändler Schuler: Aufgrund eines umfassenden Geständnisses, Mithilfe bei der Aufklärung der Straftat sowie einer sorfortigen Wiedergutmachung gegenüber dem Finanzamt konnten drei Gesellschafter des Unternehmens Haftstrafen entgehen, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Wie E&W berichtete wurde das Tiroler Traditionshaus angeklagt, von 2004 bis 2010 Rechnungsbeträge  auf Wunsch der Kundschaft  um ein Viertel reduziert zu haben. Die lukrierten Schwarzgelderlöse sollen dann wiederum für „schwarz“ ausbezahlte Löhne, Eigendarlehen und Ausschüttungen verwendet worden sein. Die so am Fiskus vorbeigeschleusten Beträge sollen insgesamt die Drei-Millionen-Euro-Grenze erreichen. 

Richter Günther Böhler: „Das System war einfach. Kaufte jemand eine Küche für 20.000 Euro, wurden ihm erst 15.000 Euro in Rechnung gestellt. Vom Rest wurden dann 1000 Euro für eine Schwarzüberweisung von 4000 Euro abgezogen!“

Es drohten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe über das Dreifache des hinterzogenen Betrages – immerhin zehn Millionen Euro. In Relation dazu kamen die Angeklagten glimpflich davon: So setzte es jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen über 1,2 Millionen, 700.000 und 600.000 Euro. Für das Unternehmen erging eine Verbandsgeldbuße (Strafe für Firmen für Fehlverhalten ihrer leitenden Mitarbeiter zugunsten des Unternehmens) von 100.000 Euro – ebenso zur Hälfte bedingt.

Nur die außerordentlichen Milderungsgründe wie das umfassende Geständnis und die gänzliche Schadenswiedergutmachung ließ für den Richter die Verhängung von Geldstrafen statt Gefängnis zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Das Finanzamt erhob eine Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung.

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