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Donnerstag, 25. April 2024
WKÖ und Finanzministerium informieren

E-Rechnung an den Bund

Hintergrund | Die Redaktion | 07.10.2013 | |  Archiv
Ab 1. Jänner 2014 sind E-Rechnungen an den Bund verpflichtend – die WKO informiert. Ab 1. Jänner 2014 sind E-Rechnungen an den Bund verpflichtend – die WKO informiert.

Mit 1. Jänner 2014 führt Österreich als zweites Land in Europa (nach Dänemark) die verpflichtende E-Rechnung an den Bund ein. Das bedeutet: Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden, Bundesdienststellen akzeptieren ab dann weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format, da beides nicht für die automatische Weiterverarbeitung geeignet ist.

Daher hat die Wirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), gestern, Donnerstag, im Haus der österreichischen Wirtschaft in Wien einen gut besuchten 3. Kongress zur E-Rechnung veranstaltet, um zu zeigen, wie die praktische Umsetzung der „E-Rechnung an den Bund für Unternehmen” aussieht. Alle Informationen zum Kongress sowie Online-Ratgeber sind auf http://wko.at/e-rechnung zu finden.

Gerhard Popp, der zuständige Sektionschef im BMF, zur Zielsetzung der E-Rechnung an den Bund: „Mit der E-Rechnung an den Bund schaffen wir ein neues Angebot für die Unternehmen, ihre Rechnungen mit der Bundesverwaltung rascher abzuwickeln. Mit diesem Service wollen wir die Unternehmen ermutigen, elektronische Rechnungen auch im B2B-Bereich anzuwenden, um so die Kostenvorteile der elektronischen Rechnung lukrieren zu können.”

„Aktuell sind 77.000 Unternehmen als Lieferanten des Bundes erfasst„, führte Herwig Höllinger, Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich, aus: „Somit muss ungefähr jedes sechste Unternehmen in Österreich spätestens ab nächstem Jänner strukturierte E-Rechnungen stellen können.“

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder durch Eingabe der Rechnungsdaten in ein Online-Formular, per Upload oder mittels Koppelung der eigenen Software mit dem E-Rechnungssystem des Bundes. Aktuelle Finanzbuchhaltungs- bzw. ERP-Software kann normalerweise bereits elektronische Rechnungen im XML-Format ebInterface exportieren.

„Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen: Ihnen steht das von AUSTRIAPRO entwickelte Plugin für Microsoft Word kostenfrei zur Verfügung. Weiters entwickelt die WKÖ den E-Rechnungsstandard ebInterface gemeinsam mit der heimischen IT-Branche ständig weiter”, so Höllinger. „Mit der E-Rechnung an den Bund kommt Österreich einmal mehr eine Vorreiterrolle in Sachen elektronische Verwaltung zu. Und: Nicht nur Unternehmen bringt die E-Rechnung Einsparungsmöglichkeiten – auch der Bund spart Geld, das anderswo sinnvoll investiert werden kann.“

Gemeinsam mit  der E-Rechnung an den Bund wird das Unternehmensserviceportal https://www.usp.gv.at weiterentwickelt.  Das Unternehmensserviceportal erleichtert den Unternehmen Amtswege und wird jetzt auch für E-Rechnungen an den Bund genutzt: Die Registrierung am USP sorgt für die Identifizierung der Rechnungssteller und macht eine unkomplizierte Rechnungseinlieferung möglich.

Der verpflichtende Einsatz der E-Rechnung könne auch dazu führen, dass das Service „E-Rechnung” nicht nur beim Business-2-Government eine neue Dimension bekommt: „Wer sich einmal damit beschäftigt hat, kann und wird die E-Rechnung auch bei anderen Partnern als dem Bund zum Einsatz bringen. Mit der neuen Rechtslage, die wir seit Anfang dieses Jahres haben, sind aus unserer Sicht jedenfalls die größten Einstiegsbarrieren verschwunden”, hob Höllinger abschließend hervor.

Der E-Rechnungskongress steht ab heute Montag (7. Oktober 2013) auf http://wko.at/e-rechnung auch als Video on Demand zum Nachschauen zur Verfügung.

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