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Freitag, 29. März 2024
Hot!Einigung beim neuen Handels-KV

„Innovative Lösung“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 14.11.2013 | |  Archiv
Die  Sozialpartner im Handel, die Bundessparte Handel der WKÖ und die GPA-djp, haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Handels-Kollektivvertrag geeinigt. (Foto: Lupo/ PIXELIO / www.pixelio.de) Die Sozialpartner im Handel, die Bundessparte Handel der WKÖ und die GPA-djp, haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Handels-Kollektivvertrag geeinigt. (Foto: Lupo/ PIXELIO / www.pixelio.de)

Ab 1. Jänner 2014 bekommen (Vollzeit-)Angestellte im österreichischen Handel ein garantiertes Mindestgrundgehalt von 1.450 Euro - ab 1. Jänner 2015 beträgt dieses 1.500 Euro. Darauf haben sich die Sozialpartner im Handel, die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp), gestern in der dritten Verhandlungsrunde für einen neuen Handels-Kollektivvertrag geeinigt.

Ein Novum im neuen Handels-KV ist die Einigung auf einen Doppelabschluss für die Jahre 2014 und 2015: „Damit ist ein Riesenschritt nach vorne gelungen, der zeigt, dass sachlich-konstruktive Verhandlungen zu innovativen Ergebnissen führen. Der Doppelabschluss bringt den Unternehmen Planungssicherheit, den Mitarbeitern bringt er eine klare Gehaltsperspektive für die kommenden zwei Jahre“, lobt Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ, die Bereitschaft zur Innovation auf der Seiten beider Verhandlungspartner.

Peter Buchmüller, der Verhandlungsleiter der Arbeitgeberseite, zu den Details zur neuen KV-Einigung: „Im Jahr 2014 werden die Mindestgehälter für Handelsangestellte bis zur Grenze von 1.850 Euro um 2,55%, darüber um 2,5% erhöht. Für das Jahr darauf hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex (VPI) mit einem Aufschlag von 0,4% für alle Mitarbeiter im Handel verständigt.“  

„Mit diesem richtungsweisenden Gehaltsabschluss hat der Handel endgültig klargestellt, dass er kein Niedriglohnbereich ist. Damit ist der Weg frei für die Weiterentwicklung eines zeitgemäßen Entgeltschemas, dem wir uns in den kommenden beiden Jahren intensiv widmen werden“, bewertet Manfred Wolf, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp. „Die Lehrlingsentschädigungen steigen in beiden Jahren um die folgenden Beträge: 1. Lehrjahr: 14 Euro, 2. Lehrjahr: 20 Euro, 3. Lehrjahr: 30 Euro, 4. Lehrjahr: 26 Euro. Dieser Abschluss berücksichtigt besonders Berufseinsteiger im Handel sowie Lehrlinge“, so Wolf.

„Dieser innovative Doppelabschluss bringt uns dem Ziel einer faireren Verteilung des Lebenseinkommens für Handelsangestellte erheblich näher“, unterstreicht Handelsobfrau Lorentschitsch. „Ich bin sehr froh, dass wir in nur zwei Schritten unsere Forderung nach dem Mindestgehalt von 1500 Euro verwirklichen konnten. Außerdem ist mit dem Doppelabschluss sichergestellt, dass es sowohl 2014 als auch 2015 eine deutliche reale Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten im Handel geben wird“, ergänzt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner.

„Damit bleibt den Sozialpartnern im österreichischen Handel ausreichend Zeit, um in den kommenden beiden Jahren die Reform zum Gehalts- und Einstufungsschema im Handels-Kollektivvertrag zügig umzusetzen“, sind sich die Verhandlungspartner einig.

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