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Donnerstag, 25. April 2024
Kein aufschiebende Wirkung

T-Mobile und Drei scheitern beim VwGH

Telekom | Dominik Schebach | 18.12.2013 | |  Archiv
Der VwGH hat T-Mobile und Drei keine aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid zur Multiband-Auktion zuerkannt. (Bild: Thorben Wengert/PIXELIO.DE) Der VwGH hat T-Mobile und Drei keine aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid zur Multiband-Auktion zuerkannt. (Bild: Thorben Wengert/PIXELIO.DE)

Der Verwaltungsgerichtshof hat T-Mobile und Drei keinen Aufschub beim Vollzug des Bescheides der Telekom-Control-Kommission zur Multiband-Auktion gewährt. Nun hat der VwGH auch den Antrag von T-Mobile abgewiesen. Damit musste der Auktionserlös gestern an die Republik überwiesen werden.

Bereits bei der Ankündigung der Beschwerde gegen das Ergebnis der Multiband-Auktion hatte sich T-Mobile-Chefjurist Dr. Klaus Steinmaurer für den Antrag auf aufschiebende Wirkung nur geringe Chancen ausgerechnet. Über die eigentliche Beschwerde von T-Mobile und Drei muss vor dem Verwaltungsgerichtshof allerdings noch verhandelt werden. A1 hatte auf eine Beschwerde verzichtet.

Die RTR, die ja wegen des Auktionsdesigns und der Abwicklung der Frequenzversteigerung scharf kritisiert wurde, begrüßt ausdrücklich die jetzige Entscheidung des VwGH. „Da ein entsprechender Antrag der Hutchison bereits vergangene Woche keinen Erfolg hatte, steht nun dem zügigen Ausbau von LTE in Österreich nichts mehr im Weg. Erfreulich ist, dass der Verwaltungsgerichtshof dem Argument der T-Mobile, der LTE-Ausbau liege nicht im zwingenden öffentlichen Interesse, eine klare Absage erteilt hat“, heißt es in einer Aussendung der RTR.

 

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