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Freitag, 29. März 2024
Verbraucherrechte – was Händler wissen müssen

Neue Richtlinie ab 2014

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 23.12.2013 | |  Archiv
Der österreichische Handelsverband informiert in einem Seminar über die neue EU-weite Verbraucherrechte-Richtlinie, die imJuni 2014 in Kraft tritt. Der österreichische Handelsverband informiert in einem Seminar über die neue EU-weite Verbraucherrechte-Richtlinie, die imJuni 2014 in Kraft tritt.

Am 13. Juni 2014 tritt die neue EU-weite Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Diese soll einen besseren Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, im Internet- sowie im Versandhandel bringen. Der österreichische Handelsverband veranstaltet im Jänner ein Seminar, das über alle wichtigen Neuerungen und über deren praktische Auswirkungen informiert.

Die neuen Regeln sehen u.a. neue Informationspflichten und Rücktrittsrechte vor. So können sich vor allem Internetkunden auf verlängerte Widerrufs- und neue Preisauszeichnungsbestimmungen einrichten. Die neuen Regelungen umfassen zudem grundlegende vorvertragliche Informationspflichten für die Anbieter, wobei „gängige Geschäfte des täglichen Lebens“ hier eine Ausnahme darstellen.

Zusatzkosten 

„Um Verbraucher vor versteckten und unangemessenen Extrakosten zu schützen“, müssen Zusatzkosten künftig ausdrücklich sichtbar gemacht werden. Über die Hauptleistung hinausgehende Zahlungen müssen zudem ausdrücklich extra vereinbart werden. Interessant ist auch: Eine Vereinbarung im Internet ist nur wirksam, wenn der Unternehmer sie nicht durch eine sogenannte „Voreinstellung“ herbeiführt. Bedeutet: Oft ist es ja so, dass ein Kreuz oder „Häkchen“ bereits gesetzt ist und vom Verbraucher gelöscht werden soll, wenn er die Vereinbarung nicht möchte. Das ist ab 2014 nicht mehr zulässig.

Kundendienst-Hotline

Ruft der Verbraucher bei einer Kundendienst-Hotline des Unternehmers an, muss er künftig nur noch für die Telefonverbindung bezahlen. Ein darüber hinausgehendes Entgelt für die Information oder Auskunft darf nicht mehr verlangt werden.

Widerrufsrecht

Grundlegend neu gefasst sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Die neue Richtlinie geht von 14 Kalendertagen statt sieben Werktagen aus. Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt darüber hinaus erst nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Vorausgesetzt der Unternehmer hat den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichtet. Natürlich kann sich auch der Unternehmer bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Eine zusätzliche Informationspflicht soll es in Zukunft auch bei Abschluss eines elektronischen Bestellvorganges geben. Und auch die Gestaltung des Bestellbuttons wird geregelt. 

Aufklärung

Die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie bedeutet für den Versandhandel ebenso wie für den Direktvertrieb und den stationären Handel zahlreiche Änderungen. Der Handelsverband veranstaltet ein Seminar, das über alle wichtigen Neuerungen und über deren praktische Auswirkungen informiert. Zum Beispiel: Welche Informationspflichten gelten im Einzelhandel? Wie müssen Online-Shops gestaltet werden, und welche Anforderungen müssen telefonisch und elektronisch abgeschlossene Verträge künftig erfüllen? Und was ändert sich beim Rücktrittsrecht?

Christian Jahn, juristischer Berater im Handelsverband und Petra Leupold, vom Bereich Recht im Verein für Konsumenteninformation, leiten das Seminar, das am Mittwoch, den 29. Jänner 2014, von 14.00 bis 17.30 Uhr im österreichischen Handelsverband in der Alser Straße 45 (Mezzanin) in 1080 Wien stattfindet.

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