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Dienstag, 23. April 2024
Editor's ChoiceHot!Konjunkturoffensive der Regierung forciert Erneuerbare & Öko-Sanierung

Keine Umsatzsteuer, keine Bürokratie – Ausbauturbo für PV-Anlagen

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 18.10.2023 | | 3  Branche, Wissen
Umweltministerin Leonore Gewessler will mit der Aussetzung der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen den Erneuerbaren-Ausbau vereinfachen und beschleunigen. Umweltministerin Leonore Gewessler will mit der Aussetzung der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen den Erneuerbaren-Ausbau vereinfachen und beschleunigen. (© BMK) Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Dieses aufeinander abgestimmte Maßnahmenbündel soll nachhaltige Investitionen in den Wirtschaftsstandort stärken, dessen ökologische Transformation voranbringen und auch die heimische Bauwirtschaft unterstützen, wie bei der gestrigen Pressekonferenz der Bundesregierung verlautbart wurde. Im Zentrum stehen 3 Mrd. Euro für Erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen sowie 3 Mrd. Euro Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft t Bundesregierung, weiters ein Gasheizungsverbot im Neubau sowie eine Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre.

Die wichtigste Nachricht aus Sicht der Elektrobranche zuerst: Um die Energiewende weiter voranzubringen, wird künftig die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich abgeschafft. Das macht gleichzeitig bürokratische Antragssysteme überflüssig und erleichtert den Umstieg auf PV-Strom. Somit werde Österreichs Energieversorgung nicht nur ökologischer, sondern auch sozialer, sicherer und unabhängiger, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0% soll mit Beginn kommenden Jahres in Kraft treten und für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp gelten. Die Senkung umfasst sowohl die Komponenten als auch die Montage.

Auch die Förderungen von Sanierungsmaßnahmen werden weiter ausgebaut. Als Konjunkturmaßnahmen im Budget für das kommende Jahr sollen öffentliche Investitionen des Bundes – etwa bei ASFINAG und ÖBB – vorgezogen werden. Dabei geht es um öffentliche Bauprojekte im Ausmaß von rund 640 Millionen Euro. Zudem soll es Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche geben.

Eine Einigung gibt es auch bei der Umsetzung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen. Der Ende des vergangenen Jahres beschlossene Energiekostenzuschuss 2 soll Unternehmen helfen, die hohen Energiekosten abzufedern.

„Klimaschutz und sichere Arbeitsplätze – das gehört zusammen und das braucht es jetzt. Deshalb investieren wir im kommenden Jahr in den Sonnenstrom, in saubere Heizungen und ziehen Sanierungen und Bauarbeiten in unserem Bereich vor“, so Gewessler. Von diesen Maßnahmen profitieren sowohl die heimische Wirtschaft als auch die Menschen und bedeute „günstige grüne Heizungen, sauberer Strom vom eigenen Dach und moderne Bahnhöfe“, wie Gewessler bei der Pressekonferenz festhielt.

Außerdem kündigte die Ministerin an, dass das „größte Bahnausbau-Paket der Republik Österreich“ weiter fortgesetzt werde. „Wir haben den ÖBB-Rahmenplan für die nächsten sechs Jahre nochmals um zwei Milliarden Euro aufgestockt“. Dieser betrage nun insgesamt 21,1 Milliarden Euro.

Die Maßnahmen im Detail

1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)

  • Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
  • Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von einer Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
  • Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Mio Euro (auf insgesamt 200 Mio Euro)
  • Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio Euro.
  • Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Mio Euro

2. Investitionen in erneuerbare Energie

  • Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio Euro)
  • Novelle der Marktprämien-VO
  • Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren

3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen

  • Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Mio Euro zusätzlich 2024.
  • Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
  • 400 Mio Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • 90 Mio Euro für die Forschung im Chips Bereich
  • 42 Mio Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio Euro
  • Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.

4. Energiehilfen für Unternehmen

BIM Christian Bräuer begrüßt die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und verspricht weiterhin vollen Einsatz der Branche für das Gelingen der Energiewende.(©Foto Knoll)
  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
  • Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
  • Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
  • Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.

Positive Reaktionen Bundesinnung und PV Austria

„Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft. Wir haben schon lange darauf hingewiesen, dass das deutsche Modell (Anm.: In Deutschland wurde das Modell des Nullsteuersatzes für den Kauf und die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern mit Jahresbeginn 2023 umgesetzt) der unbürokratischste und effektivste Weg ist, um den notwendigen Ausbau der Photovoltaik weiter zu beschleunigen. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung unsere langjährige Forderung umsetzt und damit ein weiteres wichtiges Konjunktursignal setzt. Die neue Maßnahme baut steuerliche und bürokratische Hürden ab und ermöglicht mehr Haushalten den Umstieg auf die Verwendung von erneuerbare Energien, was nicht nur die Umwelt entlastet, sondern langfristig auch deutlich finanzielle Vorteile bringt“, betonte Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker.

Die Branche forciert den Umstieg auf erneuerbare Energien seit Jahren – das zeigten auch die von Ministerin Gewessler im Rahmen der Pressekonferenz erwähnten Zahlen. „Die letzten drei Jahre waren Rekordjahre für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dass die Branche alles gegeben hat, wie Ministerin Gewessler im Rahmen der Pressekonferenz betonte, können wir nur bestätigen. Wir werden auch weiterhin bei den zentralen Zukunftsthemen für Maßnahmen des Klimaschutzes wie z. B. Energiespeicheranlagen, Gebäudeautomationen zur effizienten Verwendung elektrischer Energie und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität, mit unseren Fachbetrieben der Elektriker Österreichs als Partner für eine sichere Energiewende zur Verfügung stehen. Unsere Branche ist Vorreiter in Sachen Klimaschutz, dafür setzen wir uns Tag täglich ein und stehen dazu mit stolzer Brust“, so Bräuer abschließend.

Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Photovoltaic Austria, findet lobende Worte für den „Turbo” bei Kleinanlagen, mahnt aber zugleich, nicht auf weitere zentrale Themen wie das ElWG oder den Netzausbau zu vergessen. (©Thomas Unterberger)

„Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten sollt“, lobte Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria), und fügte an: „Das ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit, denn die Branche hat bereits einen Nachfrage-Rückgang gespürt. Dieser Bürokratieabbau steuert entgegen.“

„Die Entlastung für die Privaten ist erfreulich. Sie darf aber nicht davon ablenken, dass wir dringend ein zeitgemäßes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) und leistungsfähige Stromnetze brauchen! Nur mit Netzausbau und modernen rechtlichen Rahmenbedingungen können die zukünftigen PV-Anlagen, die jetzt durch die quasi Steuerbefreiung gefördert werden, auch tatsächlich einen Beitrag zur Energiewende leisten“, erinnert Paierl an das dringend benötigte ElWG.

 

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Kommentare (3)

  1. UST Befreiung: Die PV-Anlage mit Speicher, etc. wurde 2023 bestellt und wird im Sommer 2024 errichtet. Immerhin 1 Jahr Wartezeit. Wie sieht es nun bei den Koster des erforderlichen Umbaus des Schaltschrankes aus, der noch in einem Holzkasten steht? So auch die erforderliche Erweiterung des äußeren Blitzschutzes aus 2003, der noch nach OENE49 ausgeführt wurde. Weiß da jemand Näheres, ob es bei diesen Kosten auch einen USt-Entfall gibt? Im Gesetz vom 21.11.2023 wurde nichts näher ausgeführt.

  2. Sollte aber auch bis zu einer gewissen Zeit rückwirkend sein, ansonst sitzen die PV Verkäufer und Monteure bis zum Inkrafttreten auf ihren Produkten.

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