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Donnerstag, 25. April 2024
Energieeffizienz-Etiketten für Staubsauger ab 1.9.2014

Was muss der Handel beachten?

Hintergrund | Dominik Schebach | 29.04.2014 | | 2  Archiv
Neben der Energieeffizienzklasse zeigt das neue Staubsauger-Label auch die Staubaufnahme, dieStaubemission, der Geräuschpegel (Schallleistungspegel) und die Halbarkeit. Neben der Energieeffizienzklasse zeigt das neue Staubsauger-Label auch die Staubaufnahme, dieStaubemission, der Geräuschpegel (Schallleistungspegel) und die Halbarkeit.

Ab 1. September 2014 müssen Staubsauger, die in der EU in Verkehr gebracht werden, mit Energieeffizienz-Ettiketten versehen werden. Diese sind vom Lieferanten in gedruckter Form mitzuliefern. In seiner heutigen Aussendung weist das Bundesgremium auf einige Feinheiten hin, die der Fachhandel in dem Zusammenhang beachten muss.

Die EU-Verordnung Nr 666/2013 stellt gesteigerte Mindestenergieeffizienzanforderungen an Staubsauger. Damit wird gleichzeitig die maximale Leistung der Geräte auf 1600 Watt herabgesenkt. Für den Händler ist folgendes zu beachten:

· Wird ein Staubsauger in einer Verkaufsstelle ausgestellt, so ist das Etikett an der Außenseite deutlich sichtbar zu befestigen.

· Ist nicht davon auszugehen, dass der Endnutzer das Produkt ausgestellt sieht (zB Online-Verkauf), sind die Informationen anzugeben, welche sich in Anhang V der VO 665/2013 finden.

· In jeglicher Werbung ist die Energieeffizienzklasse anzugeben.

· Wurde das Modell bereits vor dem 1.9.2013 in der EU in Verkehr gebracht, so muss nicht „nachgelabelt“ werden.

· Für Staubsauger mit Wasserfilter gibt es eine Übergangsfrist bis 1.9.2017.

Die Druckvorlagen für die Etiketten finden Sie hier.

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Kommentare (2)

  1. Mit solchen Besen…

    … könnte man aber auch relativ gewaltfrei den Mist aus dem EU-Parlament befördern, was dringend notwendig wäre!

    Die bevorstehende EU-Wahl wird europaweit wieder neuen „Sondermüll“ (an inkompetenten, gebührenbelastenden Landesvertretern!) in diese Institution „befördern“ – nur um in der nächsten „Legislaturperiode“ die gesamte EU-Bevölkerung mit gut gemeinten „Vorschlägen“ (die einzelnen Länder MÜSSEN diese dann „sanktionsbedroht“ umsetzen) zu QUÄLEN und DRANGSALIEREN!
    Der geordnete Nachschub an „Sodermüll“ ins EU-Parlament funktioniert wenigstens noch!

  2. Hallo EU

    Habt ihr in der EU auch schon angedacht um wieviel weniger ein Besen an Energie benötigt.
    Keine Energie, kein Elektroschrott, keine falschen Bedienungsanleitungen, kein Elektrosmog, Bewegung für die Gesundheit, keine Lautstärke Probleme usw.
    Eigentlich müssen Staubsauger strengstens bei natürlich höchster Strafe total untersagt werden.

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