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Freitag, 19. April 2024
David gegen Goliath

„Diebstahl unserer Inhalte“ – Puls 4 klagt Youtube und Google

Multimedia | Wolfgang Schalko | 27.06.2014 | | 2  Archiv
GF Markus Breitenecker zieht mit Puls 4 gegen Youtube und Google ins Felde (©ProSiebenSat.1 PULS 4). GF Markus Breitenecker zieht mit Puls 4 gegen Youtube und Google ins Felde (©ProSiebenSat.1 PULS 4).

Wie der „Standard” berichtet, darf man sich bei am kalifornischen Sitz von Youtube auf Post vom Handelsgericht Wien gefasst machen. Darin wird die Videoplattform und zweitgrößte Suchmaschine der Welt (nach ihrem Mutterkonzern Google) aufgefordert, zu einer Klage aus Österreich Stellung zu nehmen. Diese hat Puls 4 eingebracht, denn Geschäftsführer Markus Breitenecker sieht die Urheberrechte des Senders verletzt.

Die einerseits schlanken, aber doch gewichtigen neun Seiten hat die Wiener Kanzlei Ploil, Krepp, Boesch eingebracht – für die Puls 4 TV GmbH und gegen Youtube USA sowie gegen die Wiener Niederlassung der Youtube-Mutter Google.

Vorerst klagt Puls 4 auf Unterlassung: „Das wäre ein Erdbeben“, freut sich Breitenecker schon vor auf den erhofften Richterspruch, „Wenn Youtube dafür sorgen muss, und nicht wir, dass unsere Inhalte nicht gleichsam gestohlen werden.“ Über allfälligen Schadenersatz will er dann nachdenken. Streitwert vorerst: 45.000 Euro inkl. Urteilsveröffentlichung.

Von „unzähligen“ Videos aus dem Puls-4-Programm, wovon „täglich mindestens ein“ Clip hochgeladen werde, listet die Klage exemplarisch Ausschnitte aus „Austria’s next Topmodel“, der Champions League sowie anderen Sportsendungen und aus einer Sendereihe über Lebensmittelskandale auf.

Die Gegenseite
Nun könnte Youtube entgegnen: Nicht die Plattform, sondern die Userinnen und User laden all diese Videos hoch. „Darauf kann sich Youtube nicht ausreden“, betont Breitenecker. „Youtube leistet jedenfalls Beihilfe zur Verletzung von Urheberrechten, vielleicht stiftet die Plattform sogar dazu an.“
Immerhin bietet Youtube Unternehmen an, ihre Inhalte für die Plattform zu kennzeichnen und so zu schützen bzw Verstöße zu melden. „Ich will nicht aktiv werden müssen, damit andere unsere Inhalte nicht stehlen“, sagt Breitenecker dazu. „Das ist, als würde mir ein Einbrecher erklären: Hätten Sie eine Alarmanlage eingebaut und wären Sie mir nachgelaufen und hätten Sie mich eingeholt und Ihren Schmuck zurückverlangt, dann hätte ich ihn Ihnen doch eh zurückgegeben.“
Die Klage sucht auch einer weiteren Argumentationslinie den Weg zu versperren: Das E-Commerce-Gesetz sehe zwar vor, dass reine Host-Provider für fremde Daten auf ihren Servern nicht verantwortlich sind – jedenfalls solange sie nicht wissen, dass sie dem Gesetz widersprechen. „Aber Youtube weiß ja, welche Inhalte hochgeladen werden, sonst würden strafrechtlich relevante Videos ja nicht gesperrt“, so Breitenecker.

Vormachtstellung beenden
Google beherrsche klar den Markt, wenn man bei Suchmaschinen überhaupt von einem Markt sprechen könne, meinte der Puls 4-Chef weiter. „Dann muss sich dieser Marktbeherrscher und Fast-Monopolist zumindest an die Gesetze halten, und wenn die Gesetze zu schwach sein sollten, müssten sie verstärkt werden.“ Und „wenn auch das nichts nützen würde, muss man die Diskussion weiterführen und über eine Zerschlagung von Google nachdenken, wie sie in Deutschland schon breit diskutiert wird.“

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