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Mittwoch, 24. April 2024
Merkblatt des Bundesgremiums

LED-Lampen: Orientierungshilfe im Produktdschungel

Hintergrund E-Technik | Dominik Schebach | 10.07.2014 | Downloads | |  Archiv
Welche LED-Lampen entsprechen dem Qualitätsanspruch des Fachhandels: Das Bundesgremium hat dazu - gestützt auf den Test von Klimaaktiv und PremiumLight - ein Merkblatt herausgebracht. Welche LED-Lampen entsprechen dem Qualitätsanspruch des Fachhandels: Das Bundesgremium hat dazu - gestützt auf den Test von Klimaaktiv und PremiumLight - ein Merkblatt herausgebracht.

Im Jahr 2014 sind LED-Lampen endgültig aktueller Stand der Technik. Das Bundesgremium hat deshalb ein Merkblatt zu diesem Lampentyp erstellt, welches Händlern als Orientierungshilfe beim Einkauf dienen soll.

Für viele Konsumenten hat der deutlich höhere Preis von LED-Lampen eine abschreckenden Wirkung, und viele fragen sich, ob die Lebensdauer wirklich so deutlich länger ist, um die zu relativieren. Das Bundesgremium geht in seinem neuen Merkblatt  auf diese Bedenken ein und wie der Fachhandel gegenüber dem Kunden argumentieren kann. Denn die versprochenen Lebensdauer von 25.000 Stunden konnte bisher noch nicht getestet werden – müssten für diesen Test die Leuchtmittel doch ununterbrochen für 2,5 Jahre in Betrieb sein. Bis dahin ist das Produkt bereits veraltet und wieder vom Markt.

Die EU hat deswegen in einer Verordnung verbindliche Mindestkriterien für die Lebensdauer von LED-Lampen festgelegt: Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Lampen eines großen Samples tatsächlich in einem definierten Testzeitraum von 6000 Stunden ausfallen und ob die abgegebene Lichtmenge im Vergleich zum Anfangswert unter den Wert von 80% fällt. Klimaaktiv und die internationale Initiative PremiumLight haben dazu Ergebnisse aus Labortests für 15 LED-Lampen als Spot und Birnenform in Frühjahr dieses Jahres publiziert. Die ausführliche Testreihe ist unter www.topprodukte.at abrufbar und zeigt, dass Produkte der Markenhersteller LEDON, OSRAM, Philips und Samsung diesen Kriterien voll und ganz entsprechen, während Produkte anderer Lieferanten die Anforderungen zum Teil nicht erfüllten. Nach Ansicht des Bundesgremiums qualifizieren sich daher die Produkte der genannten Markenhersteller für den Ersatz von Glüh- und Halogenlampen.

Das gesamte Merkblatt des Bundesgremiums finden Sie hier.

 

 

 

 

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