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Mittwoch, 24. April 2024
Rücknahme von Elektroaltgeräten

„Achtung!“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 21.07.2014 | Bilder | | 2  Archiv
Alte Kühlgeräte fallen in die Kategorie „gefährlicher Abfall“ und sind bei der Entsorgung begleitscheinpflichtig. (Foto: Kuehlschrank.com) Alte Kühlgeräte fallen in die Kategorie „gefährlicher Abfall“ und sind bei der Entsorgung begleitscheinpflichtig. (Foto: Kuehlschrank.com)

Das Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel ruft in Erinnerung: Jeder Händler, der Elektroartikel in seinem Sortiment führt, ist - laut 1:1-Regelung der Elektroaltgeräteverordnung - verpflichtet, bei Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät des Käufers, sofern er das wünscht, kostenlos zurückzunehmen. Einige Geräte-Kategorien sind dann auf ihrem weiteren Weg begleitscheinpflichtig. 

Das zurückgenommene Altgerät muss verordnungskonform bei einer offiziellen Sammelstelle abgegeben werden. Ein Verzeichnis der mehr als 2000 in Österreich existierenden Stellen befindet sich auf der Homepage elektro-ade.at.

Achtung

Wie das Bundesgremium hinweist, zählen Altgeräte, wie zum Beispiel Kühlgeräte, Lampen oder Bildschirmgeräte, zur Kategorie „gefährlicher Abfall“ und sind daher begleitscheinpflichtig.

Das Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel ersucht nun um genaue Überprüfung, dass diese Begleitscheine auch vorhanden sind:
„Wird ein Kühlgerät verkauft, ist auf der Rechnung oder dem Lieferschein des Händlers die Rücknahme eines Altgerätes vermerkt, muss sich dazu auch ein entsprechender Begleitschein beim Händler vorfinden.“

Wie das Bundesgremium festhält, wird das von der Gewerbebehörde „sehr penibel“ geprüft. „Bei Verfehlungen sind die Strafen sehr hoch, wobei jeder einzelne Vorfall bestraft wird. Interventionen in solchen Fällen sind immer erfolglos!

Nachtrag

Informationen über den Begleitschein sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Lebensministeriums (Begleitscheinformular gemäß Abfallnachweisverordnung) bzw. der MA 22. (Bei „Formulare“ – „Begleitschein für gefährlichen Abfall“).

Das Lebensministerium informiert zum Thema Begleitscheinpflicht übrigens wie folgt: „Für die in Handelsbetrieben übernommenen Altgeräte, die gefährlichen Abfall darstellen gilt, dass diese ab der Abgabe durch den privaten Letztverbraucher nicht mehr als Problemstoff anzusehen sind und daher durch den Händler als gefährlicher Abfall mit Begleitschein weiterzugeben sind.“

Bilder
Österreichweit gibt es mehr als 2000 offizielle Sammelstellen, wo Elektroaltgeräte abgegeben werden können. (Grafik: WKÖ)
Österreichweit gibt es mehr als 2000 offizielle Sammelstellen, wo Elektroaltgeräte abgegeben werden können. (Grafik: WKÖ)
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Kommentare (2)

  1. Link zum Formular

    S.g. kleiner Händler!

    Links zum Begleitscheinformular (für gefährlichen Abfall) haben wir unter „Nachtrag“ im Artikel hinzugefügt. Wie mit den Begleitscheinen weiter vorzugehen ist und, ob Sie auch einen Begleitschein benötigen, wenn auf der Rechnung nichts bezüglich Altgeräterücknahme vermerkt ist, werden wir noch recherchieren.
    Danke für die Anmerkung!

  2. begleitscheinpflichtig?

    woher bekomme ich diese Begleitscheine? was mache ich mit ausgefüllten Begleitscheinen? Brauche ich auch Begleitscheine wenn ich auf der Rechnung nichts bezüglich Altgeräterücknahme vermerke?
    Bitte um Info

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