PV-Fördertarife für 2015 veröffentlicht
Der Einspeisetarif beträgt 11,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Zusätzlich erhält man einmalig einen Investitionszuschuss von 30% der Investitionskosten (höchstens 200 Euro/kWp). Eine Förderung aus dem Resttopf (Netzparitätstarif mit 18 Cent pro eingespeister Kilowattstunde) wird, wie im Vorjahr, nur mehr gebäude- und fassadenintegrierten PV-Anlagen, die kleiner als 20 kWp sind, gewährt.
Mit 11,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde sinkt dieser Tarif um acht Prozent, um den gesunkenen Investitionskosten der Betreiber Rechnung zu tragen und die Weiterentwicklung zur Marktreife zu verstärken, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt bleibe aber unverändert, um so die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz zu forcieren. Bei einer Kombination von Einspeisetarif und Investzuschuss ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,70 Cent pro kWh.
Gefördert werden nur noch PV-Anlagen, die sich auf einem Gebäude befinden, bis zu einer maximalen Größe von 200 kWp (Verordnung als PDF zum Download). Der erste Termin für eine Antragstellung ist der 7. Jänner 2015, 17 Uhr. Förderanträge können nur online eingebracht werden (siehe www.oem-ag.at) Ein Förderantrag kann bei der Ökostromabwicklungsstelle nur dann eingebracht werden, wenn mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.

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