Bundesgremium macht weiter Front gegen Festplattenabgabe
Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik legt nochmals die Position des Bundesgremiums zur Festplattenabgabe dar.Seit vergangener Woche ist der Entwurf der Regierung zur Speichermedienvergütung – sprich Festplattenabgabe – in Begutachtung. Das Bundesgremium lehnt diese Abgabe weiterhin ab. Die Gründe sind klar: Der Sinn der Abgabe ist Kunden zunehmend schwerer zu erklären und das Gremium fürchtet den Abfluss von Kaufkraft ins Ausland. Außerdem will das Gremium, dass Rechtssicherheit für seine Mitglieder herrscht. Lesen Sie mehr in der folgenden Stellungnahme von Gremialobmann Wolfgang Krejcik.
Speichermedienvergütung – Begutachtung
Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass ab 1. Oktober 2015 in Österreich nun ausdrücklich im Gesetz Speichermedien auch in Smartphones, Laptops und Computern einer Urheberrechtsabgabe unterliegen werden. Damit kommt es zu einer weiteren Belastung der österreichischen Wirtschaft und unserer Kunden, die wir nach wie vor ablehnen. Dafür gibt es zahlreiche Gründe:
Die meisten PC’s werden von unseren Kunden hauptsächlich zu beruflichen Zwecken oder für die Speicherung privater Inhalte – zB Fotografien – verwendet. Speicherung von künstlerischen Inhalten findet nur im untergeordneten Umfang statt, da ja auch bei der jetzt aktuellen „Streaming“-Technologie Inhalte abgerufen, jedoch nicht gespeichert werden. Eine generelle Gebühr für PC und Festplatten halten wir daher noch immer für schwer erklärbar.
Eine Urheberrechtsabgabe darf sich nicht auf einzelne Länder der EU beschränken. Unsere Kunden kaufen auch europäisch, also grenzüberschreitend ein. Ausländische Versandfirmen zahlen meist keine Urheberrechtsgebühren – eine große Wettbewerbsverzerrung, auch zu Lasten der österreichischen Künstler.
Derzeit gibt es für österreichische Unternehmen keine Rechtssicherheit, wie viel und ab wann Urheberrechtsgebühren zu zahlen sind. Dazu laufen seit Jahren zahlreiche Prozesse in allen Instanzen.
Trotz unserer Bedenken, die auch von breiten Bevölkerungskreisen geteilt werden, sehen wir in diesem Gesetzesentwurf auch positive Inhalte. So begrüßen wir ausdrücklich die betragsmäßige Deckelung einer etwaigen Abgabe pro Jahr und pro Produkt, die eine noch vertretbare Gebührenhöhe sicherstellen könnte, jedoch auch noch verhandelt werden sollte. Auch der Verzicht auf die Einführung einer Gerätekettenvergütung sowie die Einführung einer klaren Regelung, dass die Abgabe im Fall von geringen Schäden für Urheber durch die Privatkopie gänzlich entfällt, wie z. B. bei Speicherkarten in Fotoapparaten, begrüßen wir ausdrücklich. Auch wurde endlich die Abgabenverpflichtung für vergangene Jahre einer Regelung zugeführt, die wir als Grundlage von Verhandlungen sehen und auch zur Einstellung von den laufenden Prozessen führen sollten, daher unseren Betrieben wieder Rechtssicherheit gibt.Eine Aktion für den Elektrofachhändler
Herzlichst Ihr
KommR Ing. Wolfgang Krejcik
Bundesgremialobmann
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