Speichermedienvergütung: weiter keine Einigung
Auch bei der zweiten Verhandlungsrunde konnte man sich über die Höhe der Tarife nicht einigen. BGO Wolfgang Krejcik ist dennoch weiterhin um eine rasche Klärung der Angelegenheit bemüht.Am gestrigen Dienstag fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Künstler-Verwertungsgesellschaften und dem Bundesgremium des Maschinenhandels sowie dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels statt. Wie dieses in einer Aussendung mitteilt, habe man bezüglich der Tarife zur Speichermedienvergütung („Festplattenabgabe”) keine Einigung erzielen können. Die Vorstellungen beider Seiten seien derzeit extrem unterschiedlich.
Während das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels beispielsweise bei Mobiltelefonen einen Tarif von 1,- € vorgeschlagen habe (immerhin werden mehr als 3 Millionen Stück werden jährlich in Österreich verkauft), werde von den Verwertungsgesellschaften vorerst ein Betrag von 5,- € eingefordert. Auch sollen jetzt Speicherkarten, digitale Bilderrahmen sowie Smart-Watches neu in die Gebührenliste aufgenommen werden. Bei PC-Computern, Festplatten und Tablets bestünden ähnlich hohe Differenzen wie bei Handys. Wie das Bundesgremium betont, werde mit diesen Forderungen auch die im Gesetz festgeschrieben Obergrenze von € 29 Mio deutlich überschritten und seit daher „für unsere Seite unannehmbar“. Es seien jedoch mit den Künstler-Verwertungsgesellschaften neue Gespräche in allernächster Zukunft vereinbart, da von beiden Seiten eine Einigung sehr intensiv angestrebt wird. Man sei daher trotz der derzeitigen großen Unterschiede noch immer optimistisch, eine Lösung des Problems zu erzielen.
Das Bundesgremium weist außerdem darauf hin, dass eine Abgabepflicht weiter besteht, soweit Tarife von den Verwertungsgesellschaften veröffentlicht sind – Details dazu auf www.aume.at bzw. www.literar.at. Teilweise wurden und werden diese Tarife bekämpft bzw. nicht anerkannt – es obliege somit jedem Unternehmen selbst zu entscheiden, ob den Kunden diese Tarife verrechnet werden, abgeführt werden oder Rückstellungen gebildet werden.
Seitens des Bundesgremiums strebe man jedenfalls den Abschluss eines Gesamtvertrages an, um auch endlich Rechtssicherheit für die Mitglieder herzustellen – jedoch müssten die Tarife den wirtschaftlichen Gegebenheiten im realistischen Ausmaß entsprechen.
Man werde über den weiteren Verlauf in dieser Sache umgehend informieren.
Gesetzestext: Leerkassettenvergütung
§ 42b (1) Ist von einem Werk, das durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten worden ist, seiner Art nach zu erwarten, dass es durch Festhalten auf einem Bild- oder Schallträger nach § 42 Abs. 2 bis 7 zum eigenen oder privaten Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Leerkassettenvergütung), wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; als Trägermaterial gelten unbespielte Bild- oder Schallträger, die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild- oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind.
In der Zeit der „Geizhälse & Bestpreisfahnder“ wird mit den Möglichkeiten des Internet sehr schnell bekannt werden, dass hierzulande alle betreffenden Datenträger „unanständig teuerer“ sind als im „weniger URA-belasteten benachbarten EU-Ausland“!
Warum stellt man das Urheberrecht nicht international auf einheitliche Tarife und diese gelten ÜBERALL für JEDERMANN ZUR GLEICHEN ZEIT!
Erst dann wird das ganze nämlich nicht als „Generalangriff“ auf österreichische Geldbörsen (Speichermedien, PCs, Notbooks, Tablets, Smartphones werden so NUR BEI UNS DEUTLICH IM PREIS STEIGEN!) wahrgenommen und die deren Inhaber in Massen zur „Flucht“(= der Suche nach „billigeren Möglichkeiten“!) – dem Kauf dieser Produkte im weniger „belasteten (virtuellen) Umland“ – treiben!
Das ist auch ein „Generalangriff“ auf ALLE Händler, die solche Produkte vertreiben und davon leben müssen! Bewusst in Kauf genommener Wettbewerbsnachteil – grenzt an „Körperverletzung“ zum NACHTEIL ALLER BÜRGER IM LAND! Bravo!
Sie haben sehr verständlich argumentiert. Aber Sie sagen es gibt ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Warum gilt die URA nicht für Amazon usw. Warum gilt das ganze nicht in der gesamten EU? Wo ist da die Wettbewerbsbehörde? Aber die ist ja sowieso mehr für den Online Handel. Und mit dem Beschluss der Regierung ist sowieso klar geworden das auf die eigene Wirtschaft gesch….. wird.
Liebe Kollegen, ihr sitzt einem Missverständnis auf. Die Urheberrechtsabgaben sind nicht dazu da, um entgangene Gelder durch Raubkopien aus dubioser Herkunft abzudecken!
Es geht tatsächlich darum, wie weiter unten schon von HMH gefragt, dass man für etwas legal Erworbenes noch einmal löhnt, wenn man es kopiert.
Das war ja auch bei der alten, aber deswegen keineswegs guten, Leerkassettenvergütung so. Der mehr oder weniger richtige Gedanke war, dass der Künstler, wenn ich dessen legal erworbene z.B Platte auf eine Kassette kopiere eben NOCH EINMAL etwas dafür bekommt.
Ich kann mich nicht erinnern, ob es das auch bei den Tonbändern schon gab, aber spätestens mit der Compact-Cassette kam der Unfug auf. Kommt ja auch der Name davon.
Das hat sich dann bei den CDs und DVDs mittlerweile auch BluRays fortgesetzt. Mit dem durchaus perversen Ergebnis, dass die Urheberrechtsabgabe auf billige Noname Produkte weit höher ist wie der Netto Einkaufspreis der Rohlinge.
@Alexander Schuss: Ihr Engagement in allen Ehren, aber Sie werden schon verstehen, dass der eine oder andere Händler zur Ansicht kommen kann, dass Sie und auch manche Kollegen in diesem Verhandlungsteam nicht ideal besetzt sind. Als Großhändler kann es Ihnen in Grenzen egal sein, ob und wie hoch die Abgaben ausfallen, weil zahlen müssen es eh die österreichischen Händler. Für Sie ist es nur ein Durchlaufposten.
Es ist für mich auch befremdlich, dass man es nicht schon zu EWR Zeiten geschafft hat das Thema zu europäisieren. Spätestens aber seit dem EU-Beitritt hätte „unsere“ Wirtschaftkammer sich darum kümmern müssen, dass die Abgaben innerhalb der EU vollkommen ident sind. Da wären mittlerweile 20 Jahre (in Worten ZWANZIG!) Zeit gewesen. Oder sind die „Urheber“ in den anderen EU-Ländern mehr oder weniger schützenswert? Aber vielleicht ist vorausschauendes Denken und Wirtschaften von einer zwangsmitgliedschaftsbeglückenden Wirtschaftskammer zu viel verlangt.
Ich frage mich auch, warum wir 9 Verwertungsgesellschaften brauchen. Ein Schelm der meint es könnte sich um Versorgungsposten für Parteigünstlinge handeln. Das ist sicher nicht so, das liegt mit Sicherheit an der Komplexität der Materie und er Unterschiedlichkeit der zu schützenden Künstler.
Unverständlich ist für mich auch, warum Amazon und andere ausländische Internethändler bisher nicht zur Kasse gebeten wurden. Es scheint das Urheberrechtsgesetz doch auf sehr wackeligen Beinen zu stehen. Meine letzte Information ist, dass die AuMe gegen Amazon schlechte Karten hat, weil die internationale Verteilung der Einnahmen nicht passt. Siehe: http://www.elektrojournal.at/elektrojournal/amazon-keine-festplattenabgabe-fuer-den-online-riesen-103084. Warum das aber kein Argument für lokale Händler ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist nicht mehr Text
Das Danke sollte reichen
Ein Skandal: wir „klauen“ in unerhörter Weise permanent geschützte Medien- und andere Inhalte, bedienen uns illegaler Schwarzarbeiter, hinterziehen im großen Stil regelmäßig Steuern, beuten täglich unsere Mitmenschen aus, fahren mit dem Auto häufig viel zu schnell (was auch noch ein weiteres unerhörtes Vergehen gegen unsere Umwelt bedeutet), hetzen häufig bei „rot“ über die Kreuzung, parken auf nicht dafür autorisierten Abstellplätzen, vergeuden Energie und Resourcen – und Ümweltsünder sind wir ja sowieso!
Wir arbeiten ALLE viel zu viel – aber leider zu kurz (Lebensarbeitszeit), ernähren uns auch nicht richtig, bewegen unseren Körper nicht in erforderlichem Maß, sind ständig irgendwie „krank“ und werden leider trotzdem noch viel zu alt – ein Ballast fürs staatliche Budget!
Kurz gesagt: „WIR ALLE, das gemeine Volk (= Skaven im Hamsterrad der freien Welt-Ökonomie), sind ALLE pauschal elende Verbrecher – ein Übel, das es mit allen Mitteln zu bekämpfen und präventiv zu überwachen gilt!
„Widerspruch oder Kritik von (UNS) Verbrechern“ an diversen „wichtigen & richtigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen und vor allem internationalen Ordnung und des sozialen Friedens“ ist nicht vorgesehen und wird daher auch nicht geduldet – weil dem Volk, uns Menschen, immer wieder medial erklärt wird, dass die eigene demokratische Mehrheit ALLE Maßnahmen sowieso begeistert unterstützt!
Eine subjektiv eigene Meinung, weil man diese ja öffentlich mit unangenehmen Folgen für die „demokratische Wirkung nach außen“ kommunizieren könnte, darf man in heutiger Zeit auch nicht haben und schon gar nicht äußern!
Aber – sind wir froh: Wir leben ja in einem freien Land, in einer Demokratie, in der zum Wohl aller Menschen im Land alle füreinander da sind, einander unterstützen! Wir können uns frei bewegen, frei entscheiden, wann/wo und wie wir was wir machen wollen!
Da verantwortliche, demokratisch legitimierte Personen und Institutionen sich immer mehr der Vielfalt an Meinungen, Realitäten und Situationen im eigenen Land verweigern und der „Einfachheit halber“ die „erforderlichen und nützlichen Meinungen SELBST MACHEN bzw. machen lassen“, selbstverständlich mit einwandfrei statistisch belegtem (= gemachtem) Hintergrund, darf es niemand wundern, dass die Bodenhaftung bei den Entscheidungs-Verantwortlichen immer mehr auf der Stecke bleibt, eigentlich verloren geht – und die gesetzten Maßnahmen (ist leider bereits jahrzehntelange Realität!) sich nach bestem Wissen und Gewissen GEGEN DIE EIGENE BEVÖLKERUNG richten!
Unser erreichter Fortschritt der letzten Jahrzehnte besteht daher aus: VERBOTEN, GEBOTEN, EINSCHRÄNKUNGEN, BESCHRÄNKUNGEN, unsinnige BÜROKRATIE und anderen Restriktionen!
Auf der Strecke bleiben Selbstbestimmung und Eigenverantwortung!
Wir werden „scheibchenweise“ ENTMÜNDIGT!
Naive Frage zum Abschluss:
Wenn WIR ALLE schon im Vorfeld (prophylaktisch VOR der TAT!) im Namen der Künstler für den illegalen Download bzw. Verwendung von (Medien-) Inhalten von Verwertungsgesellschaften zur Kasse gebeten werden! Was ist dann an einem illegalen Download noch illegal?“
Oder ist es jetzt plötzlich „legal“, wenn im Namen der Künstler jetzt DOPPELT kassiert wird?
@Kleinerhändler:
Ich darf Ihnen als Teilnehmer der Verhandlungsrunde und Geschäftsmann mit über 30jähriger Erfahrung im UE Geschäft versichern, daß hier absolut keine Znichterln sitzen sondern Geschäftsleute und Spezialisten, die die sehr umfangreiche Materie gut kennen.Der EUGH hat den grundsätzlichen Anspruch der Künstler auf Entschädigung anerkannt, aber den Ländern überlassen dies umzusetzen. Unsere Politiker haben den Ball an Kunst und Industrie weitergespielt und wir müssen nun rasch gemeinsam ein Lösung finden, die durch die Komplexität der Materie nicht erleichtert wird.
WKO-Bashing ist zwar lustig und absolut „in“, ich kann aber als zahlendes Kammermitglied und Unternehmer versichern, daß hier professionell und absolut „kleinhändlerorientiert“ gearbeitet wird! Leider hat der Gesetzgeber im der Novelle vieles sehr allgemein und zum Teil widersprüchlich gehalten und die finale Lösung damit uns und den Künstlervertretern überlassen..
@ Michael H
Es wird für Private und Firmen die Möglichkeit geben, URA für Speichermedien, die nachweislich kein urheberrechtlich geschütztes Material enthalten oder (jetzt kommts!) enthalten werden, von der AuMe zurückzuforden. Wie das in der Praxis funktioniert, wird in den nächsten Wochen bekanntgegeben.
Boykott:
Die URA wird von den Erstinverkehrbringern eingefordert und nicht vom Händler. Auch würde diese einen Boykott selbst nicht lang durchstehen, da dann die (Firmen)kunden ihren oft dringenden Bedarf woanders decken.
Anzeige:
Es geht hier nicht schlüssig hervor, wer eigentlich wen anzeigen soll. Bitte um Präzisierung.
Viele Grüße
Alexander Schuss
Schuss Home Electronic GmbH
Das wird es nicht geben, da die die uns vertreten lauter Zniachtln sind. Was haben die bis jetzt gemacht, heiße Luft sonst aber schon gar nichts. Aber schon überhaupt gar nichts. Es lebe unsere Pflichtkammer.
Die gesamte Situation ist seit Jahren pervers. Handy-Hersteller werben mit kostenlosen Musik-Streaming Diensten und für die Speicherkarte im Handy soll URA gezahlt werden. Jeder Firmen-PC soll URA für Festplatten zahlen, weil manche private Filme von illegalen Seiten laden und auf Festplatte speichern. Fotografen, Videofilmer, Backup Dienstleister und Co sollen eine Papierflut bewältigen um zu unrecht entrichtete Abgaben irgendwann zurück zu erhalten…
Vielleicht sollte man denen mal ordentlich vor den Bug schießen:
1) ein Boykott aller Elektrohändler gegen die Verwertungsgesellschaften, denen noch irgendwelche Festplatten, Mobiltelefone oder sonstig „betroffene“ Produkte zu verkaufen.
2) Eine Anzeige der Verwertungsgesellschaften wegen Urheberrechtsverletzungen und illegalem Download von Musik, Filmen, eBooks auf deren Firmen-PC’s samt Hausdurchsuchung! Schließlich bezichtigen diese ja jeden PC-Anwender der illegalen Downloads. Und bei den geforderten Summen müssen die ja auf deren PC’s massenweise illegales Material bunkern. Wenn sich dann auf deren PC’s doch nicht’s illegales findet, warum sollten dann alle anderen PC-Anwender und Handy-Besitzer nochmal abgezockt werden? Das wäre doch mal ein Spaß (in dieser Tragödie)! 😉