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Samstag, 20. April 2024
Staubsauger-Fehde Teil II

Klagt Bosch nun zurück?

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 29.10.2015 | |  Archiv
Dyson hat der BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen. (Bild: Dyson) Dyson hat der BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen. (Bild: Dyson)

Wie E&W berichtete, wirft Dyson seinem Konkurrenten Bosch/ Siemens vor, bei den Angaben auf dem Energieeffizienlabel für Staubsauger getrickst zu haben. Nun geht der Staubsauger-Streit zwischen Bosch und Dyson in die nächste Runde: BSH-Chef Karsten Otterberg bläst laut deutschen Medienberichten zum Gegenangriff auf Dyson.

Dyson hat der BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen. Bosch/ Siemens hat diesen Vorwurf zurückgewiesen. Im Streit um eine angebliche Irreführung von Verbrauchern geht’s nun in die nächste Runde. Laut Medienberichten, die sich auf eine Mitteilung der BSH beziehen, würden in Großbritannien nun rechtliche Schritte gegen den Staubsaugerhersteller Dyson eingeleitet. Mehr Details gab es keine. 

Dyson bezog sich bei seinem Vorwurf konkret auf zwei Staubsauger-Modelle der BSH. Diese hätten in unabhängigen Tests deutlich mehr Strom verbraucht als angegeben. Der britische Staubsaugerhersteller wirft BSH deshalb „eine Irreführung von Kunden“ vor und hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen BSH und gegen die Siemens Elektrogeräte GmbH beantragt. Am 1. Dezember sei dazu eine Anhörung anberaumt, wie ein Dyson-Sprecher gegenüber Medien sagte.

Karsten Ottenberg, BSH Chef, soll Dyson vorgeworfen haben, „sehr aggressiv“ gegen seine Mitbewerber vorzugehen. Er sprach von „völlig haltlosen Betrugsvorwürfen“ und, dass „eine Grenze überschritten“ wurde. Selbst die EU-Kommission habe erklärt, ihr lägen keine Belege vor, dass Staubsauger-Hersteller betrügerische Mechanismen nutzten, um Tests zur Einstufung in eine EU-Effizienzklasse zu umgehen. Derzeit gebe es halt keine verlässliche Methode für Tests von Staubsaugern mit teils gefüllten, sondern nur für Geräte mit leeren Beuteln. Auch die deutsche Stiftung Warentest meinte auf Nachfrage, BSH bewege sich im rechtlichen Rahmen, doch zeige sich einmal mehr, dass Prüfungen für das Energielabel „häufig lebensfern“ seien.

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