Halogenlampen–Verbot bis 2018 verschoben
Der 2009 getroffene Beschluss, Leuchtmittel der Energieklasse C und schlechter in der EU ab September 2016 zu verbieten, wurde um zwei Jahre aufgeschoben. Das EU-weite Halogenlampen-Verbot wird also erst mit 1.9.2018 in Kraft treten. (Bild: Osram)Nach den Glühbirnen sollen ja auch Halogenlampen EU-weit verboten werden. Wie das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel nun informiert, ist der Verbotstermin September 2016 - mit der VO 2015/1428, die u.a. die VO 244/2009 ändert - Geschichte. Das Verbot wird erst mit 1. September 2018 in Kraft treten.
Der Grund für das Verbot: „Halogenleuchtmittel sind zwar 30% effizienter als die klassische Glühbirne, verbrauchen aber im Vergleich zu Energiesparlampen und LED-Leuchtmitteln noch deutlich mehr Strom“, sagt das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel, und: „Betroffen sind so genannte Hochvolt-Halogenlampen, das sind praktisch alle Halogenlampen. Nicht betroffen sind jedoch Lampen für Spezialanwendungen, da die VO nur Ökodesign-Anforderungen für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht festlegt.“
Der im Jahr 2009 getroffene Beschluss, Leuchtmittel der Energieklasse C und schlechter in der Europäischen Union ab September 2016 zu verbieten, wurde von Umweltschützer stark unterstützt. „Am 17. April 2015 wurde jedoch beschlossen, die Stufe 6 der Ökodesign-Anforderungen um zwei Jahre aufzuschieben“, erläutert das Bundesgremium. Die Umweltschützer würden diese Entscheidung bedauern, Vertreter der Industrie und Politik seien jedoch höchst zufrieden – „insbesondere da die Vergleichbarkeit von Halogen- und LED-Produkten noch sehr zu wünschen übrig lässt“, sagt das Bundegremium in einer Aussendung.
Haushaltswäschetrockner
Die VO 932/2012 regelt bestimmte Ökodesign-Anforderungen, die beim Inverkehrbringen von Haushaltswäschetrocknern in der EU erfüllt werden müssen.
Seit kurzem, genauer gesagt seit 1. November 2015, gelten nun neue Ökodesign-Anforderungen für Kondensations-Haushaltswäschetrockner:
- Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner sein als 76
- Gewichtete Kondensationseffizienz darf nicht kleiner sein als 70%
Das Bundesgremium weist darauf hin: „Achtung: Diese Verordnung gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.“
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