Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
Stellungnahme zur Vergaberechtsnovelle

FEEI: Bestbieterprinzip geht nicht weit genug

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 11.12.2015 | |  Archiv
Aus Sicht des FEEI ist ein Umdenken gefordert: Lebenszykluskosten sollen als zentraler Bestandteil für öffentliche Vergaben dienen. (©FEEI Ehm) Aus Sicht des FEEI ist ein Umdenken gefordert: Lebenszykluskosten sollen als zentraler Bestandteil für öffentliche Vergaben dienen. (©FEEI Ehm)

Die öffentliche Hand muss bei Investitionen als Lead User vorangehen und gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten wichtige Impulse für innovative Technologien setzen. Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) plädiert daher seit Langem dafür, das Bestbieterprinzip für öffentliche Vergaben voll auszuschöpfen. Die Vergaberechts-Novelle sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, reiche aber noch nicht weit genug, erklärte FEEI-GF Lothar Roitner: „Innovationen und lokale Wertschöpfung müssen noch stärker berücksichtigt werden. Die Regelung im Hinblick auf die Subunternehmer ist zu bürokratisch und daher abzulehnen.“

Bei öffentlichen Ausschreibungen sollen nicht nur die unmittelbaren Anschaffungskosten herangezogen werden, sondern vielmehr die gesamten Lebenszykluskosten. Denn nur die Kosten entlang der gesamten Nutzungsphase stellen die Kostenwahrheit sicher. Dazu FEEI-GF Lothar Roitner: „Der beste Preis kristallisiert sich erst heraus, wenn man die Kosten über den Lebenszyklus betrachtet.“

FEEI-Studie prüft weitere Vergabekriterien

Einer Umfrage des FEEI und der Servicestelle Innovative Öffentliche Beschaffung (IÖB) zufolge ist der Preis bei den meisten Ausschreibungen zu hundert Prozent ausschlaggebend für die Entscheidung – „Dies steht im klaren Widerspruch zu den Vergabevorschriften.“

Es soll daher vermehrt auf den Einsatz verschärfter Eignungskriterien gesetzt werden, um bereits bei der Auswahl sicherzustellen, dass Anbieter die technische und qualitative Qualifikation mitbringen. Durch die Wahl der richtigen Eignungskriterien kann die öffentliche Hand damit Innovation und Wertschöpfung in Österreich geschickt steuern.

Das Argument, dass Ausschreibungskriterien, die österreichischen Anbieter den Vorzug geben würden, EU-vergaberechtswidrig seien, kann Roitner nicht zustimmen: „Wir prüfen derzeit Kriterien wie den klimatischen Fußabdruck eines Produkts oder die Verfügbarkeit von 24/7-Support, die in Ausschreibungen einfließen können.“ Der FEEI hat zu dieser Fragestellung eine umfassende Studie in Auftrag gegeben, da die EU-Vergaberichtlinie ausreichend Spielraum für weitere Kriterien – von Innovation bis Kundendienst – zulässt.

Beispielrechnungen

In welchem Ausmaß Lebenszykluskosten etwa bei Gebäuden zum Tragen kommen, zeigen Modellrechnungen: Die reinen Investitionskosten ragen dabei lediglich wie die Spitze eines Eisbergs aus dem Wasser. Der größte Teil der für ein Gebäude aufzuwendenden Nutzungskosten beläuft sich auf rund 85 Prozent. Deutliche Einsparungsmöglichkeiten eröffnen sich auch in der öffentlichen Beleuchtung, die bis zu 50 Prozent des Energieverbrauchs einer Stadt oder Gemeinde ausmacht (Digitale Agenda der Europäischen Kommission). In Österreich zeigen bereits erfolgreich umgesetzte Projekte das Potenzial: Die steirische Marktgemeinde Mitterdorf etwa spart seit Umrüstung von 600 Straßenleuchten auf LED 75 Prozent ihrer Beleuchtungskosten.

Initiativen wie die Servicestelle Innovative öffentliche Beschaffung (IÖB) sind aus Sicht des FEEI zu begrüßen. „Die Einrichtung der IÖB Servicestelle in der Bundesbeschaffungsgesellschaft zeigt, dass es der öffentlichen Hand ein Anliegen ist, die Gesamtanzahl der durchgeführten innovativen Beschaffungen im öffentlichen Sektor langfristig zu erhöhen“, so Roitner abschließend.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden