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Freitag, 19. April 2024
AKNÖ Konsumentenschutz klärt auf

„Es gibt kein Recht auf Umtausch“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 14.12.2015 | |  Archiv
Die AKNÖ klärt auf, welche Rechte Konsumenten haben, wenn sie mit einem Produkt nach dem Kauf unzufrieden sind oder dieses mangelhaft ist. (Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/ pixelio.de) Die AKNÖ klärt auf, welche Rechte Konsumenten haben, wenn sie mit einem Produkt nach dem Kauf unzufrieden sind oder dieses mangelhaft ist. (Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/ pixelio.de)

Nach Weihnachten beginnt dann wieder die Zeit des vermehrten Umtauschens. Welche Rechte Konsumenten haben, wenn sie mit einem Produkt nach dem Kauf unzufrieden sind oder dieses gar mangelhaft ist, erklärt Manfred Neubauer vom AKNÖ-Konsumentenschutz: „Ein Umtausch erfolgt freiwillig. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Wer ein Geschenk einkauft und sich nicht ganz sicher ist, ob es das richtige ist, sollte die Umtauschmöglichkeit auf der Rechnung vermerken lassen.“ Wobei viele Händler sowieso freiwillig einen Umtausch einräumen würden: „Wer etwas umtauscht, kann zumeist eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es nicht zurück. Falls man nichts Passendes findet, erhält man einen Gutschein“, so Neubauer.

Wenn die Ware defekt ist, gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. „Bewegliche Waren (wie Möbel, Kaffeemaschinen, Fernseher, etc…) muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen, den Preis dafür mindern oder das Geld zurückgeben. Darauf haben Konsumenten Anspruch. Unser Tipp: Rechnung immer aufheben und die Ansprüche schriftlich beim Händler geltend machen“, sagt Neubauer.

Gutscheine

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Viele Unternehmen würden die Geltungsdauer der Gutscheine allerdings befristen, wie Neubauer anmerkt: „Befristungen von zwei Jahren oder weniger sind aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers möglich. Nach Ablauf einer unzulässigen Befristung muss der Gutschein entweder akzeptiert oder verlängert werden. Oder der Wert des Gutscheins muss ersetzt werden. Derzeit boomen Gutschein-Plattformen im Internet. Prüfen Sie vor Erwerb eines Gutscheines über eine Plattform, wer überhaupt der Aussteller ist. Denn die Plattformen treten oft nur als Vermittler auf.“

Online-Shopping

Beim Online-Shoppen sollte man laut Neubauer auf genaue Adress-Angaben schauen, speziell bei unbekannten Händlern. „Auch beim Online-Kauf gilt: Preise vergleichen und möglicherweise versteckte Nebenkosten wie Versandspesen beachten. Bei Onlinekäufen gibt es ein Rücktrittsrecht binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Aber nicht in jedem Fall, wie etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder Tickets.“ Neubauer ergänzt: „Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate.“

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