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Freitag, 19. April 2024
Deutschland: Neues Elektroschrottgesetz

„Deutsche Online-Händler protestieren“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 27.01.2016 | | 1  Archiv
Deutsche Online-Händler protestieren laut Medienberichten scharf gegen das neue Elektroschrott-Gesetz. (Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/ pixelio.de) Deutsche Online-Händler protestieren laut Medienberichten scharf gegen das neue Elektroschrott-Gesetz. (Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/ pixelio.de)

Seit Oktober letzten Jahres gilt auch für die deutschen Elektrohändler ein neues Elektro-Gesetz (E&W berichtete). Dieses regelt u.a. das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Auch Online-Händler sind davon betroffen, wobei vor allem von dieser Gruppe „ungewöhnlich laute Kritik“ an den neuen Pflichten zu vernehmen ist, wie deutsche Medien berichten. Es würden hohe Kosten für die Elektroschrott-Rücknahme und die Registrierung in anderen EU-Ländern auf die Onlinehändler zukommen. Viele werden die Regeln wohl ignorieren ...

Mit Inkrafttreten des „ElektroG“ im Oktober 2015 in Deutschland sind ab Juli 2016 nun auch deutsche Händler von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu neuen Pflichten (was Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betrifft) angehalten – das gilt auch für den Onlinehandel, wobei sich laut Experten (u.a. des Deutschen Bundesverbandes Onlinehandel, BVOH) offenbar kein Gesetzgeber ernsthaft damit auseinandergesetzt hat, wie diese Rücknahme im Onlinehandel unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll. „Immerhin gehe es beim E-Schrott nach der Klassifikation der EU um gefährlichen Abfall“, so der BVOH.

Ärgerlich                                               

Oliver Prothmann, Präsident des BVOH, dazu: „Das sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen. Händlern wurden zwar Übergangsfristen eingeräumt, in denen sie den neuen Verpflichtungen nachkommen müssen, die praktische Umsetzung jedoch bleibt für viele Betroffene noch unklar.“

Das Elektrogeräte-Gesetz in Deutschland schreibt ja vor, dass Händler mit einer Fläche von 400 Quadratmetern und mehr dazu verpflichtet sind, „kleinere“ Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter kostenlos und ohne Rechnung zurückzunehmen. Prothmann kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung bei der Frage, ab welcher Größe Onlinehändler zur Rücknahme verpflichtet sind, Verwirrung stiftet: „Wenn man die Begründung zum Gesetzentwurf ernst nimmt, sind nur Onlinehändler ab einer Grundfläche für Lagerhaltung und Versand von 400 qm im Verpflichtetenkreis. Andere Auffassungen entbehrten jeder Grundlage und sind zurückzuweisen.“

Das Gesetz wurde im Oktober 2015 beschlossen. Noch bis Juli 2016 gilt eine Übergangsfrist. Viele Online-Händler nützen diese und lassen sich mit der Rücknahme Zeit. Dies hat der BVOH seinen Mitgliedern laut Medienberichten sogar empfohlen; die Onlinehändler sollten die Kunden mit ihren Altgeräten zu den öffentlichen Entsorgungsstellen bitten.

Scharfer Protest

Wie u.a. heise und c’t aktuell berichten, protestieren deutsche Online-Händler weiterhin scharf gegen das neue Elektroschrott-Gesetz. „Einige haben angesichts der teilweise hohen Umsetzungskosten sogar vor, die Anforderungen zu ignorieren“, wie heise schreibt und sich dabei auf c’t bezieht. Die Händler würden sich an der Rücknahmepflicht für Altgeräte, die im Juli in Kraft treten wird, stören. Darüber hinaus würden sie gegen die Verpflichtung, sich in jedem EU-Land, in das sie liefern, bei Recycling-Systemen zu registrieren, rebellieren. Wer in alle 28 EU-Länder liefern will, muss mit Kosten von knapp 30.000 Euro für Registrierung, Bevollmächtigte und Dienstleister rechnen, bevor er seine Waren überhaupt anbieten darf, berichtet c’t. Händler würden angesichts dieser Kosten von „EU-Missgeburt“ bzw. „Schwachsinn“ sprechen. Wenn sie sich daran halten würden, wäre das vor allem ein Vorteil für die Konkurrenz, die direkt aus China liefert.

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Kommentare (1)

  1. So what?

    Endlich geht in dem Bereich etwas weiter. Es ja überhaupt nicht einzusehen, warum lokale Händler alle Auflagen erfüllen müssen und der (vornehmlich ausländische) Onlinehandel sich davor drückt.

    Aber das kann ja nur der erste Schritt sein. Das muss auf EU Ebene kommen, damit dann endlich mehr Gleichheit für die Händler in den verschiedenen Ländern besteht.

    Schön wäre natürluch, wenn man dann auch gleich die Urheberrechtsbagaben EU-weit angehen würde. Weil was da in den einzelnen Ländern, speziell auch in Österreich, passiert ist sowieso Wettbewerbsverzerrung pur.

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