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Dienstag, 16. April 2024
Sozialpartner-Initiative FAIRE VERGABEN

Bestbieterkriterienkatalog für öffentliche Auftraggeber

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 27.07.2016 | Downloads | |  Archiv
Um öffentliche Auftraggeber „vergabefit” zu machen, wurde ein Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet. Um öffentliche Auftraggeber „vergabefit” zu machen, wurde ein Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet.

Seit März 2016 müssen öffentliche Stellen Bauaufträge nach Bestbieterprinzip ausschreiben. Um die ausschreibenden Stellen vergabefit zu machen und Rechtssicherheit zu geben, wurde von der Initiative FAIRE VERGABEN ein Bestbieterkriterienkatalog präsentiert, der neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine beinhaltet.

Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2015 und der Einführung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Bauaufträgen, seit 1. März 2016, wurde ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping am heimischen Arbeitsmarkt gesetzt. Dadurch entscheidet nicht der Preis alleine, sondern es muss zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium zur Ermittlung des zukünftigen Auftragnehmers angewandt werden. Welche Kriterien bei einer Ausschreibung konkret eingesetzt und wie sie zueinander gewichtet werden, obliegt dem Auftraggeber. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Bauleistungen aus technischer, kaufmännischer und rechtlicher Sicht sind komplex und auch bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Kriterien sind die Auftraggeber gefordert.

Aus diesem Grund hat die Sozialpartner-Initiative „FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!“ als Hilfestellung für öffentliche Auftraggeber diesen Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet. Der Katalog beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine, aus denen sich öffentliche Auftraggeber bedienen können.

Laufend wird es Anpassungen und Adaptierungen dieses Katalogs unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und Auftragnehmer geben. Die jeweils aktuellste Version des Katalogs steht kostenlos unter www.faire-vergaben.at als Download zur Verfügung (bzw auch als PDF-Datei beigefügt zu dieser Meldung).

Stimmen & Meinungen

Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Mit Einführung des Bestbieterprinzips und den neuen gesetzlichen Regelungen für einen fairen Wettbewerb wurde ein wichtiger erster Schritt für faire Vergaben gesetzt. Der Gesetzgeber hat damit klar vorgegeben, dass nicht mehr der Preis alleine für den Zuschlag eines Auftrages herangezogen werden darf. Nun gilt es die neuen Vergabemöglichkeiten auch in der Praxis umzusetzen. Auf den Hilfeschrei vieler ausschreibender Stellen betreffend Anwendung des Bestbieterprinzips reagieren wir nun mit diesem Vergabekatalog. Es ist wichtig, die ausschreibenden Stellen sicher in ein neues Ausschreibungssystem überzuleiten. Mit dieser ‚Vergabespeisekarte‘ können sich ausschreibende Stellen rechtskonform orientieren und beliebig Zuschlagskriterien auswählen. Weitere Maßnahmen und Schritte sind aber notwendig, um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und den Wettbewerb fairer zu gestalten.“

BIM Hans-Werner Frömmel, Bundesinnung Bau: „Mit der Initiative ‚Faire Vergaben‘ und dem nun ausgearbeiteten Zuschlagskriterienkatalog verfolgen wir ein klares Ziel: Wir wollen für die heimische Baubranche eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem Qualitäts- und Leistungswettbewerb in Gang setzen und eine Verbesserung der Vergabekultur herbeiführen. Man muss aber auch ehrlich sagen, dass dieser Kriterienkatalog nur ein Teil eines umfassenderen Gesamtpakets ist. Nach diesem ersten Schritt rund um die Zuschlagskriterien wollen wir im Zuge der aktuell in Vorbereitung befindlichen Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch praktikable Eignungskriterien definieren. Denn nur im Zusammenwirken vernünftiger Zuschlags- und Eignungskriterien wird es gelingen, die Spreu vom Weizen – also die unseriösen von den seriösen Unternehmen – zu trennen.“

Stephan Heid, Rechtsanwälte Heid Schiefer: „Der gegenständliche Bestbieterkriterien-Katalog enthält beispielhafte Vorschläge für qualitative Zuschlagskriterien für Bauaufträge, welche den Anwendern als ‚unverbindliche‘ Handreichungen dienen sollen und keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit oder Zweckmäßigkeit haben. Vielmehr sind die Muster-Zuschlagskriterien von den Anwendern bei der Gestaltung der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen an die auftragsspezifischen Gegebenheiten weiter auszugestalten bzw. anzupassen und die Einhaltung der in den jeweiligen Zuschlagskriterien getätigten Zusagen im Auftragsfall zu überprüfen und mit vertraglichen Sanktionen abzusichern.“

BIM Josef Witke, Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker: „Wir hoffen, dass durch diese gesetzten Maßnahmen das heimische Gewerbe wieder vermehrt zum Zuge kommt und damit die österreichischen Arbeitsplätze gesichert und möglicherweise wieder angehoben werden können.“

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