Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Samstag, 20. April 2024
Bundesgremium erinnert an Rücknahmepflicht für Altgeräte

Jedes Gerät zählt

Hintergrund | Dominik Schebach | 30.08.2016 | | 1  Archiv
Ds Bundesgremium erinnert an die Rücknahmepflicht bei Elektroschrott. (Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio.de) Ds Bundesgremium erinnert an die Rücknahmepflicht bei Elektroschrott. (Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio.de)

Seit Juli 2016 gibt es auch in Deutschland die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte. Im deutschen Handel hat dies bereits zu einige Verwerfungen geführt. Angesichts der Probleme, die unsere Nachbarn haben, erinnert Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik die Mitglieder nochmals an die Rücknahmepflicht für Händler in Österreich.

 Jeder Händler, der Elektroartikel in seinem Sortiment führt und über eine Verkaufsfläche von mindestens 150 Quadratmeter verfügt, ist verpflichtet, bei Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät des Käufers, auf Wunsch kostenlos zurückzunehmen (1:1-Regelung). Dies gilt nicht nur für den klassischen Elektrofachhandel sondern auch für den Möbelfachhandel.

Die übernommenen Altgeräte müssen verordnungskonform an einer regionalen Sammelstelle abgeliefert werden. Unbedingt ist zu beachten, dass diese Elektroaltgeräte nur an Verwerter mit den notwendigen Genehmigungen abgegeben werden und dass diese Weitergabe auch dokumentiert wird. „Illegale Altstoffsammler, die diese Geräte exportieren, sind deswegen kein Ersatz“, warnt Krejcik. „Denn die Altgeräte wie Kühlschränke, Bildschirme oder Lampen sind gefährlicher Abfall und daher begleitscheinpflichtig. Wird diese Verordnung nicht eingehalten, dann drohen teilweise gewaltige Strafen, da jedes Gerät einzeln zählt. Und in solchen Fällen sind Interventionen immer erfolglos.“

Wird zum Beispiel ein Kühlgerät verkauft und ist auf der Rechnung oder Lieferschein des Händlers die Rücknahme eines Altgerätes vermerkt, dann muss es dazu auch einen entsprechenden Begleitschein beim Händler geben. Innerhalb von sechs Wochen muss zudem eine elektronische „Begleitscheinmeldung“ erfolgen. Diese Begleitscheine werden laut Krejcik von der Gewerbebehörde penibel geprüft.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (1)

  1. Was ist da neu ?

    Wir haben keine 150m², machen das aber schon seid wir Geräte verkaufen.
    Begleitscheinpflichtig, Schachsinn, Jahrzehnte höre ich Entbürokratisierung, ist es das?
    Was erfinden diese Sesselpfurzer noch alles um noch mehr Papierkram zu erzeugen.
    Oder geht es doch nur mehr um Geld durch Strafen zu bekommen.
    Gibt es noch Gemeinden ohne Sammelstelle, dorthin wo die Geräte ohnehin gebracht werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden