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Donnerstag, 25. April 2024
Umfassende Information für die Endkunden

Roaming-Guide von Drei

Telekom | Dominik Schebach | 06.06.2017 | |  Archiv
Während bei Sprache und SMS nach dem 15. Juni Roaming-Gebühren entfallen, wird es bei Daten weiterhin Einschränkungen geben. Während bei Sprache und SMS nach dem 15. Juni Roaming-Gebühren entfallen, wird es bei Daten weiterhin Einschränkungen geben.

Am 15. Juni 2017 tritt das neue Roaming-Regime innerhalb der EU in Kraft. Dieses bringt für den Kunden weitreichende Verbesserungen, trotzdem sieht Drei bei den Kunden weiterhin einige unbegründete Sorgen bei den Kunden. Drei nimmt dies zum Anlass, mit umfassenden Informationen vor der Urlaubszeit alle Missverständnisse zu beseitigen.

Mit seinem Roaming-Guide stellt Drei den Kunden alle notwendigen Informationen zum Telefonieren mit dem Handy im Ausland zur Verfügung. Dabei reicht das Angebot von so grundlegendem wie „Was ist Roaming?“ bis zu den Einschränkungen, die auch nach dem 15. Juni 2017 gelten, und den Schutzmechanismen, die der Betreiber für seine Kunden installiert hat:

Was bedeutet Roaming?

Roaming ist Telefonieren, SMS/MMS verschicken oder Surfen mit dem Handy im Ausland. Das heißt: Kunden befinden sich im Ausland, verlassen mit ihrem Endgerät ihr Heimnetz und wählen sich in ein Netz des Reiselandes ein.

Ist Anrufen von Österreich ins Ausland auch Roaming?

Nein. Telefonieren, SMS oder MMS mit einer österreichischen SIM-Karte von Österreich ins Ausland gilt nicht als Roaming. Für diese Auslandstelefonate gelten weiterhin tarifabhängig besondere Entgelte.

In welchen Ländern gilt die neue EU-Roaming-Regel?

In allen Ländern der EU plus Liechtenstein, Island und Norwegen (EWR).

Gibt es Länder oder Orte, wo diese Regel nicht gilt?

Die EU-Roaming-Regelung gilt nicht außerhalb des EWR, somit auch nicht in der Schweiz, sowie auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen. Dort kann es zu Zusatzkosten kommen.

Für welche Tarife gilt die neue Roaming-Verordnung?

Die neue Regelung gilt ab 15. Juni 2017 für alle Vertrags- und Wertkartentarife, egal ob mit Vertrag oder ohne, egal ob mit oder ohne Bindung, bei denen Roaming möglich ist.

Was ist die Kernaussage der Roaming IV-Verordnung?

Die neue Roaming Verordnung hat zum Ziel, dass im EU Ausland keine zusätzlichen Kosten anfallen dürfen, wenn man sein Endgerät benützt. Handykunden sollen somit die in ihrem Inlandstarif enthaltenen Minuten, SMS, MMS und Datenvolumen ab 15.Juni 2017 auch im EU-Ausland ohne Aufschläge  bzw. Einschränkungen nutzen können.

Dürfen 3Kunden sämtliche  in Ihrem Handytarif inkludierten Gigabytes ab 15.Juni auch im EU-Ausland nutzen?

Für den Großteil der Tarife wird es keine Einschränkungen geben. Für wenige Handytarife mit einem großen Datenvolumen wird es ein EU-Datenlimit geben. Wie viele Gigabytes genau inkludiert sind, erfahren 3Kunden ab 15. Juni 2017 direkt in der 3Kundenzone, die auch als kostenlose App verfügbar ist. Als Richtwert für das EU Datenlimit dient die Vorgabe der europäischen Kommission:

EU-Datenlimit in GB = (Anteil der Netto-Grundgebühr, den Kunden für Minuten, SMS, MB und MMS bezahlen/ 7,70) x 2.

Die  7,70 € stellen derzeit den regulierten Großhandelspreis für 1 GB Daten innerhalb der EU dar. Dieser Großhandelspreis wird in den nächsten Jahren noch weiter nach unten gesenkt – dies bedeutet für Kunden eine automatische Anpassung ihres EU-Datenlimits nach oben.

Nach Verbrauch des Limits werden für die im Handytarif inkludierten Gigabytes Zusatzkosten verrechnet. Drei wird seine Handykunden per SMS warnen, bevor 80 und 100 Prozent des Daten-Limits verbraucht sind (siehe unten).

Gibt es außer dem Datenlimit noch andere Beschränkungen?

Die neue EU-Regelung gilt für Urlaubs-und Geschäftsreisen. Sie ist nicht für eine überwiegende Nutzung in einem anderen EWR-Land gedacht. Das bedeutet, eine SIM-Karte bei Drei zu kaufen und mit dieser überwiegend in Deutschland, Italien oder einem anderen EWR-Land zu telefonieren oder surfen ist nicht Sinn der Sache.

Wird ein Tarif während eines Zeitraums von 4 Monaten überwiegend in der EU (außerhalb Österreichs) genutzt, so informiert Drei den Kunden darüber und warnt vor Zusatzkosten, sollte sich das Nutzungsverhalten nicht ändern. Geschieht das dann tatsächlich nicht, so werden zusätzliche Entgelte pro Minute, SMS, MMS und auch MB verrechnet.

Wie schützt Drei seine Kunden?

Wenn sich Handys von 3Kunden ab 15. Juni im Netz eines EWR-Reiselandes einbuchen, erhalten diese wie bisher SMS mit Roaming-Informationen.

Sollten Konsumenten ihr genaues EU-Datenlimit nicht wissen, so können sie ihren Urlaub in jedem EWR-Land trotzdem sorgenfrei genießen. Denn Drei informiert sie rechtzeitig per SMS, bevor 80 % und auch 100 % des monatlich zustehenden Fair Use-Kontingents verbraucht wurden.

Wie schon bisher gibt es für Datenroaming – europa- und weltweit – eine Kostengrenze von 60 € (brutto). Bei Erreichen von 80 % sowie 100% dieses Limits erhalten Konsumenten automatisch eine SMS von uns. Natürlich kann diese Grenze auf Wunsch auch aufgehoben werden.

Alle Informationen rund um die neue Roaming-Regulierung und über künftige Roamingkosten im EWR-Ausland finden 3Kunden auf www.drei.at/roaming4.

 

 

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