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Freitag, 19. April 2024
WKÖ begrüßt neues Abkommen

Österreich schließt internationale Steuerlücken

Hintergrund | Dominik Schebach | 30.06.2017 | | 2  Archiv
Für Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist das nun von Österreich ratifizierte Abkommen gegen Steuervermeidung einer der wichtigsten Schritte gegen die Steuervermeidung durch internationale Konzerne bzw Online-Händler. Für Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist das nun von Österreich ratifizierte Abkommen gegen Steuervermeidung einer der wichtigsten Schritte gegen die Steuervermeidung durch internationale Konzerne bzw Online-Händler.

Vor dem Ende der Koalition, beschließt der Nationalrat offensichtlich noch einige wichtige Gesetze. Nach der Ökostromnovelle ist für die Branche hier die gestrige Zustimmung des Nationalrats zum Multilateralen Abkommen gegen Steuervermeidung zu nennen, das in Zukunft für eine faire Besteuerung von multinationalen Konzernen – sprich Amazon & Co. – sorgen soll.

Am 7. Juni haben 68 Staate (darunter auch Österreich) das multilaterale Abkommen gegen Steuervermeidung unterzeichnet. Mit der Bestätigung durch den Nationalrat am 29. Juni hat Österreich als einer der ersten Staaten den internationalen Vertrag auch ratifiziert. Erst wenn mindestens fünf Staaten das Abkommen ratifiziert haben, wird es in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen frühestens auf Besteuerungszeiträume ab dem 1. Mai 2018 zur Anwendung kommen.

„Das Bundesministerium für Finanzen hat – trotz Koalitions-Aus – hier eine der wichtigsten Steuerreformen der letzten hundert Jahre vorangetrieben“, zollt die Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Iris Thalbauer, Respekt.

Handel wird ein wenig aufatmen

Thalbauer hofft, dass damit ab Mai 2018 die Steuervorteile der internationalen Online-Player zumindest etwas eingeschränkt werden. Sie können dann nicht mehr so leicht ihre Gewinne in Staaten mit besonders niedrigen Steuersätzen verschieben. „Ab diesem Stichtag wird der Handel in Europa etwas aufatmen. Großen Onlinehändlern mit mehreren Logistikzentren in unterschiedlichen EU-Ländern ist es bislang erlaubt, ihre Steuerpflicht in diesen EU-Ländern zu umgehen. Diese legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung sollen nun eingeschränkt werden“, so Thalbauer.

Das Abkommen hat aber auch einen unangenehmen Nebeneffekt. Nicht nur ausländische Betriebe unterliegen mit ihren österreichischen Betriebsstätten der österreichischen Besteuerung, sondern auch umgekehrt. Österreichische Betriebe könnten also mit ihren Geschäftseinrichtungen (z.B. Lagerhallen, Einkaufsbüro oder Ausstellungsstätten) unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland besteuert werden. „Wann dies der Fall ist, kann nicht immer klar beantwortet werden. Wir stehen aber für Rechtssicherheit für unsere Unternehmen“, so Thalbauer. „Die Kriterien für eine Steuerpflicht im Ausland sollten international einheitlich und zweifelsfrei ausgelegt werden, damit der Betriebsprüfer im Ausland und der Betriebsprüfer im Inland unter gleichen Voraussetzungen zum selben Ergebnis kommen.“

Das kann noch nicht alles sein

Für Thalbauer ist das MLI allerdings erst der Anfang, um Waffengleichheit zwischen dem lokalen Handel und den Internet-Giganten herzustellen. Denn Amazon und Co. hängen in Österreich wie eine Cloud in der Luft, ihre Logistikzentren befinden sich in den verschiedensten EU-Ländern, womit es in Österreich keinen Anknüpfungspunkt gibt. Sie fordert daher, dass das internationale Steuerrecht weiter den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst wird.

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Kommentare (2)

  1. An Beobachter

    Das Volk kann sich genau genommen auch nicht mehr leisten, da der fehlende Wert ja auf der anderen Seite über die Steuern wieder hereingebracht werden muss.
    Genau so etwas wäre eine Arbeit für die Europäische Union, nicht Glühlampen-verbot, Staubsaugerleistung, 3 Std. Stby usw. usw..

  2. Steuerlücken

    Kommt man also schon drauf, daß Unmengen an Waren über Amazon nach Austria gekarrt weden und der Fiskus und leider damit das Volk durch die Finger schaut……

    ABER, die Leute müssen nach dem günstigsten Preis schauen, bei diesen Einkommen !!!!!
    Leider haben nur die wenigsten Manager und Politiker-Gehälter
    (> 8000 pro Monat)…….

    Es stellt sich für mich die FRAGE, wie weit diese Billiganbieter, den Politmanagern, nicht ausgezeichnet ins Kalkül passen….das Volk kann sich ja noch einiges leisten……..erinnert irgendwie an ein PYRAMIEDENSPIEL, oder ?

    Ein nachdenklicher Beobachter

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