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Donnerstag, 18. April 2024
Eine (leider) wahre Vorweihnachtsgeschichte

Fehler im System!?

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 29.10.2017 | | 1  Archiv

Weihnachtsgeschenke zu besorgen ist mit drei kleinen Kindern nicht gerade einfach. Vor allem dann nicht, wenn die Geschenke für sie gedacht sind. Dank der Segnungen des modernen Lebens – Stichwort Online-Shopping – wird dieses Vorhaben deutlich erleichtert. Wie das folgende Beispiel zeigt, können die (mitunter recht starren) Prozesse rund um den Internet-Einkauf höchst bedenkliche Auswüchse annehmen.

Auf der Suche nach einem bestimmen Spielzeug für eines unsere Kinder wurde meine Frau im Webshop eines nicht gerade unbedeutenden Spielwarenhändlers fündig. Ein Insert wies bei Kauf just an diesem Tag (welch glücklicher Zufall!!) auf einen 10%-igen Preisnachlass hin, was den Klick auf den „Bestellen“-Button noch zusätzlich schmackhaft machte. Weniger explizit ging dabei hervor (und wurde leider auch erst nach dem Bestellvorgang klar), dass der Rabatt an die Eingabe eines Gutschein-Codes geknüpft war, der über genanntes Insert abrufbar gewesen wäre. Über den verpassten Preisabzug ziemlich verärgert schickte meine Frau ihrer Bestellung eine eMail hinterher, in der sie ersuchte, den Rabatt doch bitte nachträglich – dh in guter alter Manier „manuell“ – abzuziehen. Und sie nutze diese Gelegenheit auch gleich dazu dem Anbieter klar zu machen, dass sich die Bereitschaft für weitere Käufe gerade ziemlich rasant auf den Nullpunkt zu bewegte.

Die relativ rasche Antwort war wider Erwarten weder kurz noch von der Form „Ja, gar kein Problem“ oder „Nein, leider völlig unmöglich“, sondern verblüffte vielmehr mit folgendem „Lösungsvorschlag“: Ein nachträglicher Abzug des Rabatts durch einen Mitarbeiter sei zwar nicht möglich, aber wir sollten das Päckchen nach Erhalt doch einfach zurück schicken (für uns kostenfrei, versteht sich) und das gewünschte Produkt nochmal bestellen und dabei auf die korrekte Eingabe des Gutscheincodes achten. Violá, Problem gelöst.

Ganz so einfach wie dem Anbieter fiel uns die „Bereinigung“ dieser Sache aber nicht, denn sowohl der Hausverstand als auch das ökologische Gewissen protestierten ob solch unfassbarer systemimmanenter Idiotie sofort auf das Heftigste: Um uns ein paar Euro zu ersparen (denn mehr war’s nicht) sollte ein Paket drei Mal transportiert – und eben sooft Porto vom Spielwarenanbieter entrichtet – werden, dazu wäre vermutlich noch ein zweites Mal Verpackungsmaterial samt Arbeits- und Administrationsaufwand gekommen. Und das nur, weil der/die Angestellte des Anbieters nicht mit ein paar Mausklicks (viel mehr wäre wohl nicht nötig gewesen) in den einmal begonnen Verkaufsprozess eingreifen konnte/durfte/wollte.

Was also tun? Wir haben – mit Bauchweh – das erste zugesandte Paket behalten und auf den Preisnachlass verzichtet. Das tun wir in Zukunft auf jegliche Dienste dieses Anbieters.

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Kommentare (1)

  1. Widerruf

    Eine ökologisch unbedenklichere Methode wäre vermutlich der sofortige Widerruf lt. Fernabsatzgesetz gewesen, noch bevor das Paket verschickt worden wäre.

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